Am 1.12.2012 beim Internethandel Krause, Silko, einen Notebook Accu gekauft und mittels Vorkasse bezahlt. Nachdem keine Lieferung wie versprochen, binnen 2-3 Tage nach Geldeingang, auf Mails oder Anrufe nicht reagiert wurde, bin ich am 10.01.2013 zur Kripo gegangen und habe Anzeige erstattet.
Die Anzeige wegen Warenbetruges wurde zur Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Pirna weitergeleitet.
Dort wurde das Verfahren nach 170,2 StPO eingestellt (mangels öffentlichen Interesses), obwohl die Staatsanwaltschaft 39 Betrugsfälle in Form von Anzeigen vorliegen hatte.
Die Firma Internethandel Krause verstößt gegen alle möglichen Bestimmungen und Paragraphen, wird aber nicht belangt, warum wohl? Kennt man sich?
Ich habe gegen den Bescheid das Rechtsmittel der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.
Bestell-/Kundennummer: 1901
Meine Forderung an Digimedia.de bzw. akku-notebook.de:
Erstattung von 42,65 €
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 136 Tagen und 10 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Wenn man sein Geld wieder haben möchte kann man ja den Privatklageweg beschreiten.
So werde ich jetzt nochmals in die Tasche greifen und einen Mahnbescheid erwirken.