Ich habe wohl Ende 2007 den Fehler begangen, trotz Sonderzahlung im voraus (€200), ab 01.01.2008 zu TelDaFax zu wechseln - hier der Sachverhalt:
Ende 2007 bin ich zum 01.01.2008 zu TelDaFax gewechselt. Wie vorgesehen musste ich vorher die Sonderabschlagzahlung von €200 an TelDaFax überweisen mit der Option, dass diese mit den ersten Abschlagszahlungen verrechnet werden.
Leider habe ich Mitte Januar von TelDaFax gleich eine Ankündigung auf eine Strompreiserhöhung zum 01.04.2008 bekommen.
Ich war logischerweise sehr verärgert und habe in diesem Falle von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und wollte mit diesen Angaben zu den Stadtwerken Heidenheim zum Lieferbeginn 01.04.2008 wechseln.
Nun habe ich vor einigen Tagen von meinem örtlichen Versorger LEW (Lech Elektrizitätswerk Landsberg) eine Abschlagszahlungsaufforderung Februar/März in Höhe von 120€ bekommen. Meine Verwunderung war groß und auf nachfragen erfuhr ich, dass TelDaFax mich zum 31.01.2008 bei meinem Grundversorger gleich wieder abgemeldet hatte und ich somit automatisch von diesen wieder beliefert werde.
Die Wechselabsichten zu den Stadtwerken Heidenheim zum 01.04.2008 waren damit ungültig.
Bis dato habe ich von TelDaFax nichts gehört, soll an LEW für Februar/März 120€ bezahlen und konnte nicht zu den Stadtwerken Heidenheim wechseln. Obendrein hat TelDaFax die Sonderzahlung einbehalten und mich nur einen Monat beliefert.
Ich habe ein Einschreiben an diese geschickt, dies rechtmäßig in Ordnung zu bringen, mir die Differenz auszuzahlen und eine Frist von 7 Tagen bis zum 29.04.2008 gesetzt. Jedoch ohne eine Stellungnahme!
Wer kann mir weiterhelfen?
Meine Forderung an TelDaFax:
Rückerstattung der Sonderzahlung von €200!
Antwort auf die Beschwerde vom 06.05.2008
Gerne schildert die TelDaFax Services GmbH, im Namen der TelDaFax ENERGY GmbH, den Sachverhalt:
„Die von Herrn Waldegger geschilderten Sachstände können wir nicht, bzw. nur Teilweise bestätigen. Die zu leistende Sonderabschlagszahlung wurde nach erfolgreicher Abbuchung am 14.09.2007, im Auftrag von Herrn Waldegger, durch dessen Bank am 12.10.2007 zurückbelastet. Da die Stromversorgung für Herrn Waldeggers Lieferstelle bereits vom Netzbetreiber bestätigt worden war, musste diese auch von TelDaFax ENERGY aufgenommen werden. Die Versorgung wurde zum 01.01.2008 aufgenommen.
TelDaFax hat die Wechselformaltitäten alle ordnungsgemäß veranlasst. Durch die Rückbuchung der Sonderabschlagszahlung, welche als Vorauszahlung fester Vertragsbestandteil ist, lag ein Vertragsbruch vor. Durch diesen sahen wir uns veranlasst, am 19.10.2007 die Versorgung zum nächstmöglichen Termin wieder einzustellen und beim Netzbetreiber fristgerecht zum 31.01.2008 wieder abzumelden. Der Vertrag endete somit am 31.01.2008.
Herr Waldegger hat die geforderte Sonderabschlagszahlung zwar am 16.11.2007 auf unser Bankkonto überwiesen, was jedoch, knapp einen Monat nach der oben geschilderten Rücklastschrift, deutlich verspätet war.
Diese Sonderabschlagszahlung wird, wie vertraglich vereinbart, mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet. Da eine Abschlagszahlung jedoch nie erfolgte, werden wir die Sonderabschlagszahlung mit der für die erbrachte Leistung fälligen Zahlung verrechnen, was in Form einer Endabrechnung geschehen wird. Diese kann jedoch erst erstellt werden, wenn uns sowohl Anfangs- als auch Endzählerstand vom Netzbetreiber mitgeteilt wurden. Dies ist bislang leider nicht geschehen, sodass der Vertrag noch nicht abgerechnet werden kann.
Diese Umstände sind Herrn Waldegger bereits bekannt. Daher können wir seinen unten genannten Beitrag nicht nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
TelDaFax Services GmbH"
kommentare und trackbacks 11
Scheinbar haben Sie die Rechnung „ohne Ihren Mitarbeiter V." gemacht mit dem ich mich telefonisch auf den Beginn zum 01.01.08 geeinigt habe- wie angehängter E-Mail verkehr bestätigt!
Auch habe ich zum 31.03.2008 rechtmäßig den Zählerstand an Hr. V. übermittelt, da dieser sich als für mich zuständig empfohlen hatte.
Ich habe die Angelegenheit dem Rechtsanwalt übertragen- Schadensersatzansprüche gegen Sie behalte ich mir vor!
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herr V. von TelDaFax teilte mir am 15. November per Email mit, dass die Sonderabschlagzahlung ein fester Bestandteil aller TelDaFax Energy-Tarife ist und diese Zahlung einmalig vor Versorgungsbeginn zu leisten sei (AGB 6.3). Da die Lastschrift zurückgezogen wurde, müsste der Vertrag storniert werden. Eine Versorgung rückwirkend ab dem 01.11.2007sei aus fristbedingten Gründen nicht möglich. Desweiteren hat mich TelDaFax aufgefordert. die 200,00 Euro Sonderabschlagzahlung zu überweisen bzw. der Lastschrift erneut zuzustimmen, falls ich Kunde werde will. Die Versorgungsaufnahme wäre dann leider frühestens zum 01.01.2008 möglich. Danach schrieb ich:Von: a.waldegger [mailto:a.waldegger@XXXXXX.de]
Gesendet: Donnerstag, 15. November 2007 16:05
An: VXXXXXX, Mario
Betreff: AW: 491459
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr V.!
Wie telefonisch vereinbart bestätige ich Ihnen den Lieferbeginn zum 01.01.2008 und bevollmächtige Sie den Sonderabschlag von €200 der dann mit den folgenden Abschlägen verrechnet wird von meinem Ihnen bekannten Konto abzubuchen.
Bitte teilen Sie mir doch noch mit, wann ich letztendlich einen Abschlagsplan erhalte.
Falls Sie noch etwas bezüglich der jetzigen Mehrkosten die auf mich zukommen machen könnten würde ich mich freuen.
Bitte um eine Bestätigung.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Waldegger
Daraufhin erhielt ich wieder Antwort, dass die Stromversorgung wie beschrieben zum 01.01.2008 beantragt würde. Ein Abschlagsplan könnte jedoch erst erstellen werden, wenn uns von meinem jetzigen Netzbetreiber die Versorgung bestätigt wurde. (im Rahmen eines Begrüßungsschreibens, welches ich (soferndie Versorgung zum 01.01.08 bestätigt würde) in der Woche der Versorgungsaufnahme erhalten würde. Weiterhin würden sie mich bei den auftretenden Mehrkosten in Form einer Gutschrift, in Höhe von 10,00 €, die mit der Endabrechnung verrechnet würde unterstützen. Die nächste Mail von mir:Von: a.waldegger [mailto:a.waldegger@XXXXXXX.de]
Gesendet: Montag, 31. März 2008 08:49
An: 'VXXXXXX, Mario'
Betreff: AW: 491459
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr V.!
Da ich aufgrund Ihrer Preiserhöhung zum 01.04.2008 den Anbieter wechsle möchte ich Ihnen der Korrektheit halber obwohl ich von Ihnen nichts gehört habe meinen Zählerstand vom 31.03.08 bekannt geben für die Endabrechnung: 17421,80kwh
Mit freundlichem Gruß
Andreas Waldegger --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Bild bestätigt ordnungsgemäß die Stromversorgung zum 01.01.2008 und die Abbuchung (200€) von TelDaFax vom 16.11.2007!!