26.03.2013 | 12:53 Uhr | 588 Views
Anbieter versendet mangelhafte Ware!
Keine Originalverpackung! Lieferung dauerte eine Woche per Nachnahme. Kontakt nicht möglich, da keine Reaktion auf jegliche Anfragen.
Bestell-/Kundennummer: 1164
Meine Forderung an Teltown Group Deutschland:
Rückerstattung des Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 205 Tagen und 12 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Sie können es auf der Homepage von Teltown Group nachlesen (Originaltext) :
"unsere Produkte sind frei von jeglichen substanzen"
"Zudem wird keine Rücknahme angeboten, da dies Verbrauchs Produkte sind; es kann immer zu Qulitätsunterschieden kommen je nach Hersteller"
Beschwerde ist noch nicht gelöst
So viel erst mal dazu!
Daher empfehle ich Ihnen erstmal einen Zweizeiler anzufertigen und den entweder per Fax (falls vorhanden) oder per Post (Einschreiben) zu schicken. Idealer weiße sogar mit dem zu beanstandeten Produkt. Sollte der Händler binnen 30 Tage nach Bekanntgabe des Widerrufs nicht zahlen, befindet sich der Händler automatisch in Zahlungsverzug! Nach Ablauf von 30 Tagen können Sie sogar 5% Verzugszinsen rechtlich geltend machen.
In seinen AGBs wiederum steht, dass 'Verbrauchsprodukte' nicht zurückgenommen werden können.
Die Frage ist nun ob es sich Tatsächlich um ein Verbrauchsprodukt handelt oder nicht! Verbrauchsprodukte sind nämlich laut HGB klar definiert und vom Widerruf ausgeschlossen. Dies trifft zb. bei Obst u. Gemüse oder allgemein Verderbliche Ware zu. Ausgenommen sind natürlich Produkte, die nicht Verderben o. zumindest nicht schnell verderben werden und in Originalverpackung sind! Beispiel: Zigaretten!
Dies ist hier Fraglich! Da man auf dem Bild sehr schön sieht, das die Ware abgepackt wurde und sich nicht in der Ursprünglichen Verkaufsverpackung befindet. Zudem suggeriert die Homepage bzw. Webshop den Eindruck, dass es sich um Originalware handelt, was definitiv nicht der Fall ist, da es schon vom Händler "Portioniert" wurde.
Die Übliche Vorgehensweise:
Schreiben Sie ein Brief (per Einschreiben) und setzten Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen um Erstattung des Kaufpreises (inkl. der angefallen Gebühren "Einschreiben"). Zeigt der Verkäufer nach verstreichen der Frist keine Reaktion, müssen Sie nochmals per Einschreiben eine Frist von 7 Tagen setzten. Ignoriert er auch dies, können Sie einen Gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Spätestens darauf muss der Verkäufer reagieren und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.