Folgender Sachverhalt:
Ich habe im Dezember letzten Jahres eine Waschmaschine beim Otto Versand bestellt. Diese wurde durch Hermes bis in die Wohnung geliefert, ausgepackt und die Transportsicherungen entfernt und als betriebsbereit lt. Aussage der Anlieferer, aufgestellt. Da wir uns im Umzug befanden und nur am Wochenende aufgrund von Arbeit in der Wohnung was tun konnten, wurde die Küche erst Ende Januar fertig und wir konnten die WM das erste mal am 26.1.13 in betrieb nehmen. So viel zur Vorgeschichte.Beim ersten Waschvorgang gab die Maschine "dampfmaschinenartige" geräusche von sich und wanderte über den Küchenboden, sodass ich den Waschvorgang abbrechen musste und die Maschine wieder von den Anschlüssen entfernt habe. Am nächsten Tag habe ich eine Mail an den Otto Kundenservice verfasst und die Situaton geschildert, dieser verwies mich sofort an den Hersteller und distanzierte sich ausdrücklich von seiner Gewährleistungspflicht, was sich nach mehreren Telefonaten auch nicht änderte. Ich musste mir einen Techniker beim Hersteller über eine Kostenpflichtige Telefonhotline bestellen, einen Tag Urlaub nehmen um von Dresden nach Nürnberg zu fahren, da die Firma nicht am Wochenende arbeitet.
Am 15.2.2013 war dann der Techniker da und fand schnell das mögliche Problem, eine Transortsicherung wurde bei der Anlieferung vergessen, nach zehnminütiger Anwesenheit wollte er wieder weg ohne Funktionsprüfung oder sonstiger weiterer Kontrolle der WM, sowie ohne Unterschrift meinerseits, um seine Anwesenheit zu quittieren.
Die WM wurde von mir am Abend wieder angeschlossen und getestet. Konnte nur eine leichte Verbesserung wahrnehmen, das Geräusch ist weg, aber die Vibrationen sind immer noch anormal hoch, so dass ich die WM nicht in meine Küche integrieren kann.
Eine Woche später kam eine Rechnung über 116,-- € von der Technikerfirma, worauf fein säuberlich aufgelistet ist, was der Techniker alles gemacht haben will, wie z. B. Demontage, Funktionsprüfung etc..
Habe die Rechnung an Otto weitergeleitet mit der Bitte um Klärung. Beim abendlichen Anruf des Kundenbetreuers wurde mir mitgeteilt, "das geht uns nichts an, die Rechnung müssen Sie bezahlen. "
Bestell-/Kundennummer: 63214206
Meine Forderung an Otto:
Austausch der Maschine, erstattung der Rechnung der Technikerfirma
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 231 Tagen und 0 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Otto scheint mir ein schöner Saftladen zu sein.
ZITAT (Bf);
Am nächsten Tag habe ich eine Mail an den Otto Kundenservice verfasst und die Situaton geschildert, dieser verwies mich sofort an den hersteller und distanzierte sich ausdrücklich von seiner Gewährleistunspflicht, . ZITAT ENDE.
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Solche Dinge gehören "gemeldet", Verbraucherzentrale, etc.
Besonders problematisch ist eine solche Ablehnung natürlich
bei den Eigenmarken, oder man denke z. B. auch daran, wenn
man im Schadensfall nicht weiss, wer der (eigentliche) Hersteller
bzw. Anbieter ist.
Ist bei MÖBEL z. B. ein Problem.
Als es auf die Pleite zuging, hat sich die Qualität der Waren (nicht nur der weißen Ware) immer mehr dem Wettbewerb angepasst. Jetzt gibt es nur noch den Wettbewerb.
Im Übrigen hatte ich eine Privileg, die 11 Jahre tadellos funktionierte, meine Schwester hat eine seit 15 Jahren ohne Probleme.
Otto hat ausserdem die hauseigene Marke von Quelle übernommen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst