Am 20/02/2013 fand ich in meinem Briefkasten eine Benachrichtigung über ein Einschreiben mit Rückschein, das ich am nächsten Tag in meiner Filiale abholen sollte.
Leider fand man das Einschreiben nicht und verwies mich auf einen späteren Zeitpunkt sowie an die Kundenservice-Hotline. Diese wurde informiert mit Dringlichkeit, da ich davon ausgehe, dass das Einschreiben eine Frist beinhaltet. Mehrere Male suchte ich die Filiale auf und fragte nach, ob der Brief gefunden wurde. Auf meine Frage, ob man nicht einfach den Briefträger kontaktieren könnte (an diesem Tag war ein anderer Briefträger "unterwegs"), wurde verneint und außerdem wäre das eine Postbankfiliale und man dürfte keine Auskunft über Deutsche Post Angelegenheiten geben. Sie würden nur die Dienstleistung machen.
Man verwies mich dann an eine andere Filiale, auch dort wurde nichts gefunden. Unendliche Telefonate mit der Hotline führten zu keinem Ergebnis.
Meine Forderung an Deutsche Post:
Sofortige Information über den Verbleib der Sendung
Antwort auf die Beschwerde vom 26.02.2013
Hallo S. Schn.,
es tut uns leid, dass Ihr benachrichtigtes Einschreiben in der Filiale nicht aufzufinden war.
Bei Verlust oder nicht erfolgter Benachrichtigung hat der Absender - als unser Vertragspartner - ab dem achten Werktag nach der Einlieferung die Möglichkeit uns einen Nachforschungsauftrag zu erteilen. Sie als Empfänger haben dann die Möglichkeit den Nichterhalt des Einschreibens zu reklamieren, wenn Sie benachrichtigt wurden – wie bei Ihnen geschehen – und die Sendung in der Filiale nicht zur Abholung bereitlag. Ihrem Posting haben wir entnommen, dass Sie uns bereits telefonisch kontaktiert haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie, wie der User ReclaBoxler-4320590 richtig angemerkt hat, nach Abschluss der Recherche informiert werden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter 0180 2 3333 (6 ct je Anruf aus den deutschen Festnetzen; maximal 42 ct je angef. 60 Sek. aus den deutschen Mobilfunknetzen) bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Ihr Kundenservice BRIEF
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Auch Wichtig zu wissen, Fristen können auch schon laufen, wenn man die Abholkarte im Briefkasten hat. Und oft wird eine Nichtabholung, so Behandelt, als ob das Schreiben zugestellt wäre. Aber dafür hat der BF sich das nicht Auffinden/Versuch der Abholung von der Filiale bestätigen lassen. Wenn nicht, zur Sicherheit nach holen.
@DD - bevor man schreibt, bitte mal an Dieter Nuhr denken
Sie bekommen ein Einschreiben/Rückschein und wissen ganz genau, dass darin sich eine Fristsetzung befindet, richtig? Richtig, so schrieben sie es. Und nun wissen sie zwar, dass eine Fristsetzung kommt aber nicht von wem? Kennen Sie soviel Prsonen, die berechtigt in der Lage sein sollten, ihnen eingeschriebene Briefe mit Fristsetzungen zu schicken? Was haben sie denn so alles angestellt?
Oder vermuten Sie das Ganze nur?
Worin lag das Problem, am Tage der Feststellung des Verlustes, in der Filiale ihnen das zu bestätigen? Konnte man dort nicht schreiben? Wie sieht denn der Sendungsstatus online aus? Haben Sie schon mal die Post per Brief zu diesem Fall angeschrieben und eine Kopie ihrer Benachrichtigung beigelegt? Fragen über Fragen.
http://www.jurablogs.com/de/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html
@ S. Sch. denke grad an Dieter Nuhr
ReclaBoxler-9258019 hat keine Ahnung!
1. Der Absender wird grundsätzlich nicht auf dem Abhohlschein vermerkt, dass ist garnicht vorgesehen.
2. Einzig bei einer förmlichen Zustellung beginnt mit einer Niederlegung in einer Filiale die entprechende Frist.
@Dd @ReclaBoxler-1143031
Das ist schon richtig was Sie schreiben. Nur leider nicht ganz.
Denn ansonsten nimmt man Briefe, inklusive Einschreiben, erst nicht an, und schon kann die Kündigung der Wohnung, des Stromversorgers oder des Telefonanbieters nie wirksam werden. Die Kündigung ist ja nie angekommen.
Deshalb gibt es etliche Urteile, das der Empfänger Schreiben auch annehmen muß. Inklusive der Abholung von Einschreiben bei der Post. Ansonsten wird so getan, das er das Schreiben bekommen hätte.
Und hier ist das Problem, sollte das Einschreiben nicht Endgültig verschollen sein, dann kann es sein, das es mit dem Vermerk "Annahme verweigert" oder "Nicht Abgeholt" an den Absender zurück geht. Somit wäre der Inhalt erst einmal gültig.
@Postempfänger
"Wie sieht denn der Sendungsstatus online aus? "
Die Nummer steht in der Regel auch nicht auf dem Abholschein. Das heißt, nur der Absender kennt die zur Zeit. Aber den kennt der Empfänger ja zur Zeit noch nicht. Und die Post wird diese Nummer auch erst einmal über den zuständigen Briefboten ermitteln müssen.
In der Onlineverfolgung ist ja in der Regel nur die Nummer, aber nicht Name und Adresse hinterlegt. Der Name vom Empfänger wird ja erst bei der Übergabe eingegeben.
Also ich als Zusteller bei der Deutschen Post zwinge keinen meiner Kunden die Einschreiben anzunehmen und wie gesagt außer
"Förmliche "Zustellungen dürfen die Kunden alles verweigern,
dies wird dann auch so in unser System eingeben.
Würde ein verweigern nicht gehen, würde
unser System diesen Befehl nicht kennen.
Wo findet man deine besagten Urteile?
Da haben Sie was falsch gelesen.
Denn ich habe nicht geschrieben, das man bei Briefen und Einschreiben nicht die Möglichkeit hat die Annahme zu verweigern. Dies ist möglich. Nur muß der Empfänger in so einem Fall mit den Konsequenzen der Nichtannahme leben. Und nicht der Zusteller. Dem kann es Egal sein, ob das Schreiben angenommen wird oder nicht. Der muß es nur Anbieten.
Denn wie oben geschrieben, auf die Art könnten sonst Firmen und Vermieter zum Beispiel jede Kündigung Ihrer Kunden erheblich verzögern.
Siehste hier:
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1667.php