Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe als Geburtstagsgeschenk einen Kosmetikgutschein bekommen und in dem Kosmetikinstitut einen Termin vereinbart. Dieser wurde telefonisch wegen Erkältung abgesagt. Ein neuer Termin, der in kurzer Zeit erfolgen sollte, wurde von seiten der Kosmetikerin nicht vereinbart. Trotz verschiedener Anrufe, E-Mails rief die Kosmetikerin nicht mehr zurück. Nun ist der Gutschein seit 31.12.2012 abgelaufen. Ich bin stinkesauer; das ist kein Geschäftsgebaren.
Meine Forderung an Groupon:
Erstattung des Gutscheinwertes von 75 euro
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 242 Tagen und 11 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich wäre direkt zum Kosmetikinstitut gegangen und hätte da mal nachgefragt.
Wenn ich jemanden einen Gutschein schenken würde und er lässt ihn verfallen wäre ich ganz schön sauer.
Beschwerde ist noch nicht gelöst