Ich hatte einen Zweijahresvertrag bei priostrom (ExtraEnergie) bis 31.12.12, den ich fristgerecht gekündigt hatte.
Am 03.12.12 schloss ich über Verivox einen neuen Vertrag mit dem Anbieter immergrün! der almado AG ab. Ich erhielt am 11.12.12 die Bestätigung des Vertragsabschlusses von immergrün! mit geplantem Versorgungsbeginn 03.01.13. Ende Dezember 2012 erhielt ich die Bestätigung des Grundversorgers LEW, dass ich von diesem beliefert würde.
Ich dachte, na klar, für die Zeit vom 01.01.-02.01.13. Jetzt will die LEW einen Abschlag für zwei Monate (Januar und Februar), was mich stutzig machte. Ich frage also bei immergrün! nach, ob ich denn nun ab 03.01.13 von denen beliefert werde. Antwort: "Sie haben uns bei Ihrer Anmeldung mitgeteilt, dass Sie Ihren aktuellen Stromliefervertrag zum 31.12.2012 gekündigt haben. Vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass eine nahtlose Anschlussbelieferung durch uns nicht möglich sein wird. Bei einem Wechsel des Energieversorgers müssen wir die Marktregeln beachten, die eine gewisse Mindestvorlaufzeit bis zum Versorgungsbeginn erfordern. Diese Mindestvorlaufzeit wurde in Ihrem Falle aber unterschritten. Wir können Sie daher erst zum nächstmöglichen Termin mit unserem günstigen Strom versorgen. Aber auch in der Zeit zwischen Beendigung Ihres bisherigen Vertrages und Lieferbeginn durch uns ist Ihre Stromversorgung gewährleistet, so dass bei Ihnen kein Handlungsbedarf besteht."
Mittlerweile bekam ich vom Grundversorger LEW die Nachricht, dass die Grundversorgung zum 04.03.13 beendet würde. Das heißt wohl, dass ab diesem Zeitpunkt immergrün! die Belieferung übernimmt. Offiziell habe ich von denen noch keine Nachricht erhalten, obwohl nach einem konkreten Termin angefragt hatte.
Kann das sein, dass ich -obwohl ich fristgerecht gekündigt hatte und ca. vier Wochen vor Ende des bestehenden Vertrages um einen neuen Anbieter geschaut habe- so lange in die Grundversorgung muss? Was soll das für eine Vorlaufzeit sein? Das ist doch nicht mein Problem, oder? Immergrün! kann doch nicht mit einer Anschlussbelieferung locken und mich dann einfach zwei Monate hängen lassen
Meine Forderung an almado:
Schadenersatz für die Differenz der Stromkosten des Grundversorgers zum Tarif von immergrün! für die Zeit der Grundversorgung
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 243 Tagen und 20 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Immer schön, sich hinter gesetzlichen Vorgaben zu verstecken, die so ausgelegt werden wie es denen passt, denn der Kunde kennt sich ja sowieso nicht aus.
A) Soll der neue Lieferant die Widerrufsfrist oder einen Teil davon abwarten, bevor er die Netznutzung beantragt
-ja: dann kommt es eventuell zu Verzögerungen
-nein: dann kommt es zur Versorgung eines widerrufenen Vertrages
B) Wenn der nahtlose Wechsel aufgrund einer verspäteten Anmeldung seitens des Kunden nicht funktioniert, kommt es häufig aufgrund der Marktregeln zu einer Folgeverzögerung. Der neue Lieferant kündigt (frühestmöhlich) zum 3.1. (ihr Fall) beim Grundversorger - der Grundversorger ist aber noch nicht vom Netzbetreiber darüber informiert worden, dass er ab dem 1.1. wieder der Versorger ist bzw. der Vertrag ist da noch nicht aktiv, weshalb die Kündigung wegen "kein Vertragsverhältnis" abgelehnt wird.
Der neue Lieferant muss dann individuell den Fall analysieren und neu beantragen. Da sind Verzögerungen teilweise unvermeidlich und die "Schuld" verteilt sich auf Kunde, neuer Lieferant, Netzbetreiber und Grundversorger.
. besser bei der Beauftragung nicht bis zum theoretisch letzten Tag warten
Beschwerde ist noch nicht gelöst
"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei einem Wechsel des Energieversorgers müssen wir die Marktregeln beachten, die eine gewisse Mindestvorlaufzeit bis zum Versorgungsbeginn erfordern.
Bei etwaigen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung".
Irgendwie unbefriedigend, oder?