Am 31.01.2013 (Donnerstag) zahlte meine Mieterin ihre Miete bar am Schalter der Postbank Wesel ein und entrichtete für die Überweisung einen Betrag von 10 Euro. Der Betrag wurde dem Vermieterkonto erst am 06.02.2013 (Mittwoch) gutgeschrieben.
Wo war das Geld so lange und warum werden für diese "Meisterleistung" auch noch 10 Euro Gebühren berechnet?
Meine Forderung an Deutsche Postbank:
Stellungnahme
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 253 Tagen und 2 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Der Bf schreibt Bareinzahlung & Überweisung.
Wieso Überweisung? Denn
Bei der Postbank brauchen Sie bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes Konto keine weiteren Besonderheiten beachten.
Sie wenden sich lediglich an den Mitarbeiter der Post und teilen diesem mit, dass Sie eine Bareinzahlung tätigen möchten, diese jedoch auf ein fremdes Konto.
Der Mitarbeiter füllt dann mit Ihnen zusammen der Einzahlungsbeleg aus. Hier wird der Name des Begünstigten sowie die Kontonummer erfasst.
Sie nennen den Betrag und geben diesen in bar ab. Die Gebühr beträgt hier mindestens 5,00 Euro. Die angefallene Gebühr wird ebenfalls direkt in bar entrichtet.
Damit man Sie kontaktieren kann, falls es mit den Bankangaben des Begünstigten zu Problemen kommt, wird Ihre Adresse erfasst. Sie brauchen hier keinen Personalausweis vorzulegen.
In aller Regel wird der Betrag bereits wenige Stunden später auf das Konto des Empfängers gebucht.
Sie erhalten eine Quittung über die Bareinzahlung
Vielleicht verstehen Sie ihn dann.
Ihr Kommentar ist insoweit überflüssig, da es nicht um das Procedere, sondern um die Dauer der Gutschrift einer Bareinzahlung ging.
Du Schimpanse,
der Mieter hat so wie es sich liest NACH der BAR-Einzahlung auf sein Konto eine ÜBERWEISUNG auf das Konto des Vermieters (bei einer anderen Bank?) in Auftrag gegeben. Also Nix mit sofortiger Wertstellung
Wer hat nun mit dem Geld gearbeitet, die Postbank, oder die nicht genannte Empfänger-Bank?
Aber Affen und deren Chefs haben vom Geldverkehr erfahrungsgemäß null Ahnung
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Ziemlich eigenwillige Interpretation eines Textes. In der Schule gäbe es dafür eine 6 minus.
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http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/BaFin/bafin_node.html
Beschwerde ist noch nicht gelöst