Ich habe ein OnlineTicket (RLP Nacht) gekauft, das ich dann wegen eines Druckerproblems nicht drucken konnte. Ich habe dann am Bahnhof-Automaten nochmals ein Ticket (RLP Nacht) gekauft, weil ich hoffte, das erste stornieren zu können. Aber anscheinend will mich die Bahn für eine und die selbe Fahrt zweimal bezahlen lassen und lehnt eine Erstattung des Online-Tickets ab.
Bestell-/Kundennummer: 1K26EA
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Stornierung des Online-Tickets
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 258 Tagen und 4 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 11
und woher soll die Bahn wissen das das Ticket nicht doch ausgedruckt und verwendet wurde?
Hier der Link zu der Site: http://www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/erstattung.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0011_service_NR3-EU_LZ01
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Das weiß die Bahn. Es sei denn, es wurde nicht kontrolliert.
Sie hätten sich damit diese überflüssige Beschwerde sparen können.
5. Erstattung und Umtausch
5.1 Erstattung und Umtausch von Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket ist grundsätzlich ausgeschlossen.
So steht es in den Beförderungsbedingungen. Beschwerde gelöst.
Ich wehre mich nur dagegen, für ein und die selbe Leistung zweimal bezahlt zu haben. Ist das verwerflich?
Und selbst wenn die Kosten erheblich geringer wären. Warum sollte die Bahn Ihre "Dumm. heit" unterstützen?
Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, das Ticket als PDF herunter zu laden, PDF auf USB-Stick speichern und dann bei einen Freund aus zu drucken.
Es ist nicht so, dass ich Ihnen das nicht gönne. Aber Sie haben hier kein Wort verlauten lassen, dass S I E einen Fehler begangen haben. Und das finde ich traurig.