Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von Ihnen mit Schreiben vom 18.01.2013 eine Stornierungsbestätigung erhalten, habe den Auftrag aber niemals storniert! Ich hatte überhaupt nur einmal Kontakt zu Stromio und das war bei Vertragsschluss. Diesen Auftrag haben Sie mir bestätigt und Lieferung ab 01.02.2103 angekündigt. Sie kündigen aber nun an, dass ab dem 01.02.2013 wieder der Grundversorger zuständig sei.
Diesen Umstand habe ich bereits am 25.01.2013 telefonisch mit Ihrem Kundenservice besprochen. Man wollte sich darum kümmern und mich zurück rufen. Auf den Anruf warte ich bis heute. Auch mein Mail vom gleichen Tag blieb bis heute unbeantwortet!
Sie sind vertraglich gebunden und tragen daher auch sämtliche Kosten, die mir ab heute (01.02.) zusätzlich entstehen werden!
Viele Grüße
Heiko Hofmann
Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 11583426
Meine Forderung an Stromio:
Stromlieferung ab 01.02.2013
Antwort auf die Beschwerde vom 01.02.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 8
Bei negativer Schufaauskunft wird übrigens erst gar kein Vertrag geschlossen und nicht erst bestätigt und dann einseitig storniert. Bonitätsprüfungen laufen bei Onlineabschlüssen im Hintergrund ab.
Also bitte erst Nachdenken vor dem Schreiben.
Stromio hat ein technisches Problem als Grund der Stornierung angeführt. Ich habe zwischenzeitlich, weil ich das explizit eingefordert habe, die schriftliche Bestätigung der Übernahme aller entstehenden Kosten die durch die zeitweise Lieferung durch den Grundversorger entstehen, sowie die Zusage des Neukundenbonus unter Angabe des Termins, zu dem Dieser "verdient" ist. Weiterhin habe ich einen festen Termin, zu dem der Vertrag nun endgültig starten wird.
Die Abwicklung der Reklamation ist, mit Ausnahme des zögerlichen Anlaufs, bislang sehr gut.
Beschwerde ist gelöst
Stromio hat nicht nur die Bonuszusage terminlich exakt bestimmt (Vertrag begann ja nun später, so daß der Bonus auch später "verdient" ist) und erneuert, sondern auch die Mehrkosten durch die vorübergehende Grundversorgung gezahlt zzgl. eines deutlichen Aufschlags (ca. 60%) als Entschuldigung.