Mir wurde seitens Stromio am 30.11.2012 per E-Mail mitgeteilt, dass sich aufgrund der Erhöhung der staatlichen Abgaben (EEG-Umlage), mein Strompreis zum 01.01.2013 erhöhen wird.
Daraufhin wollte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da die Stromio GmbH laut ihren ABG (§ 6 Absatz 2) eine Änderung des Preises, welcher sich aus allen anfallenden Kosten zusammensetzt (§ 7 Absatz 1), in Briefform sechs Wochen (42 Tage) vor Wirksamwerden dem Betroffenen mitzuteilen hat.
Somit habe ich die Änderung der Preise nicht in brieflicher Form, sondern per E-Mail und nicht vor der genannten Sechs-Wochen-Frist, hier der 20.11.2012, erhalten.
Eine Sonderkündigung zum 01.01.2013 wurde mir seitens des Versorgers verwehrt. Ich bestehe weiterhin auf die Kündigung meines Vertrages zum 01.01.2013, ansonsten werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie und an die Verbraucherzentrale NRW wenden.
Eine ordentliche Kündigung zum 31.07.2013 besteht bereits.
Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 11029728 / Vertragskonto: 121662394
Meine Forderung an Stromio:
Sonderkündigung des Stromvertrages
Antwort auf die Beschwerde vom 13.12.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 5
Http://www.vz-nrw.de/strompreiserhoehung---was-ist-zu-tun-
Zitat: "Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG können sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln.
Allerdings verwenden einige Stromanbieter Preiserhöhungsklauseln, die bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder speziell bei Erhöhung der EEG-Umlage das Kündigungsrecht ausschließen.
Solche Klauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW unwirksam. "
Lesen Sie z. B. auch diese Beschwerden:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/56631-stromio-duesseldorf-erhoehung-der-eeg-umlage-agb-klauseln-ungueltig
Http://de.reclabox.com/beschwerde/56334-stromio-duesseldorf-stromio-und-das-sonderkuendigungsrecht
Http://de.reclabox.com/beschwerde/56273-stromio-duesseldorf-ablehnung-des-kuendigungsschreibens
Das ist einfach nur frech!
BIN FROH WENN DIE ZEIT MIT STROMIO UM IST. NIE MEHR STROMIO!
Bin gespannt wie es weiter geht.
Beschwerde ist noch nicht gelöst