Stromio verweigert mir ein Sonderkündigungsrecht. Meine Kündigung nach mitgeteilter Erhöhung wurde als "Anfrage" gewertet mit dem Hinweis:
"Bei der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage) und der StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung-Umlage) handelt es sich um sogenannte hoheitliche Belastungen, deren Höhe in Ihrem Strompreis jeweils fest eingestellt ist. Die Belastungen aus den Umlagen kommen nicht uns als Stromanbieter zu Gute, sondern werden in einem Umlageverfahren an die Produzenten erneuerbarer Energie, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bzw. zum Ausgleich individueller Netzentgelte vergütet. Leider können wir daher zu unserem Bedauern nicht darauf verzichten, den Anstieg der hoheitlich veranlassten Belastung in unveränderter Form an Sie als Stromkunde weiterzureichen."
Dies ist ein Textbaustein, wie ich es anderen Einträgen hier entnehmen konnte. Mein Verweis auf die AGB § 6 und 22 i. V. mit dem BGB 314 wurde mit der Abbuchung des erhöhten Betrages beantwortet. Eine Frechheit! In einer Antwort auf meinen Widerspruch wurde erneut auf die Weitergabe hoheitlicher Belastungen verwiesen.
Meine Forderung an Stromio:
Ich will mit Stromio nichts mehr zu tun haben, werde jetzt einen neuen Anbieter nehmen. Egal, was Stromio macht.
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Antwort auf die Beschwerde vom 10.12.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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