Bei uns ist im Unterbauspülkasten ein Kupferrohr kaputt gegangen.
Hatte zwei kleine Löcher, das Wasser lief im Keller auf die Holzdecke, die ich ganz runter machen musste, in der Speisekammer war die Wand nass.
Wir ließen eine Firma kommen, die feststellte, wo das das Leck ist. Nachdem wir grünes Licht von der Versicherung bekamen, hat die Firma die Wand aufgeschlagen und Bautrockner aufgestellt, Flaschner behob den Schaden. Laut der Firma kostet mich der Schaden 1500,-- Euro.
Nun, zwei Tage später, kam ein Brief der Versicherung: Sie übernehmen den Schaden nicht!
Meine Forderung an WÜRTTEMBERGISCHE VERSICHERUNG:
Schaden ist versichert die sollen es auch übernehmen
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 320 Tagen und 3 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 18
Wenn es aber das Rohr für den Zulauf zum Spülkasten betrifft läuft das Wasser in die Wand,
Auf den Bildern ist nichts zu erkennen!
Und das Eckrohr außerhalb vom Spülkasten ist kaputtgegangen, auf der anderen Seite wo die schwarzen Kreuze sind. Die Versicherung will nur nicht zahlen, obwohl wir immer bezahlt haben
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Das sieht alles (soweit man es auf den Fotos erkennen kann) nach ziemlichen "MURKS" aus, weniger nach der Arbeit eines Fachmannes, der sein Handwerk "versteht".
Ist das eine "Sanierung" gewesen? Das ankommende Rohr ist gelötet (sowie es aussieht, HARTGELÖTET). Der Korrosionsschutz fehlt, der Schutz gegen Schwitzwasser auch. Direkt hinter einer Lötstelle wurde gepresst. Wenn das Rohr vorher (wie vermutet) hartgelötet wurde (was seit Jahren bei der Nennweite VERBOTEN ist), darf man auf keinen Fall dahinter pressen, da das Rohr "ausgeglüht" und damit weich ist.
Oder kam das Wasser aus dem Bogen wo die Kreuze sind? Das passiert nur, wenn ein Rohr einfriert! Ansonsten wäre der Hersteller des Bogens in Regress zu nehmen. Das ist aber wieder Sache des "Flaschners". Haben sie eine Rechnung oder war das "Nachbarschaftshilfe".
Jedenfalls würde ich als Versicherungssachbearbeiter bei den Fotos auch erst mal nicht zahlen! Das wäre dann nämlich Subventionierung von M u R K S! Und das macht keine Versicherung!
Oder ist es so, dass die Pressfittings erst bei der Reparaturmassnahme "montiert" wurden?
Dann ist der nächste Wasserschaden schon vorprogrammiert!
Sie sollten mal den "Flaschner" "bitten", den Schaden seiner Haftpflicht-Versicherung zu mel. den!
Das sieht alles (soweit man es auf den Fotos erkennen kann) nach ziemlichen "MURKS" aus, weniger nach der Arbeit eines Fachmannes, der sein Handwerk "versteht".
Ist das eine "Sanierung" gewesen? Das ankommende Rohr ist gelötet (sowie es aussieht, HARTGELÖTET). Der Korrosionsschutz fehlt, der Schutz gegen Schwitzwasser auch. Direkt hinter einer Lötstelle wurde gepresst. Wenn das Rohr vorher (wie vermutet) hartgelötet wurde (was seit Jahren bei der Nennweite VERBOTEN ist), darf man auf keinen Fall dahinter pressen, da das Rohr "ausgeglüht" und damit weich ist.
Und wenn der kasten in den letzten 20 jahren montiert wurde, dann haben sie noch immer Gewährleistung!
Jedenfalls würde ich als Versicherungssachbearbeiter bei den Fotos auch erst mal nicht zahlen! Das wäre dann nämlich Subventionierung von M u R K S! Und das macht keine Versicherung!
Oder ist es so, dass die Pressfittings erst bei der Reparaturmassnahme "montiert" wurden?
Dann ist der nächste Wasserschaden schon vorprogrammiert!
Wie begründet die Versicherung denn die Ablehnung der Zahlung?
http://www.wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000002856
Ich weiß nicht wirklich, was der Link bringen soll. Der ist zwar amüsant, aber wenig hilfreich. Toll, wie die "Experten" dort ihr Fachwissen austauschen. Ich nenne das immer "gefährliches Halbwissen".
Einzig hilfreich ist der von mir bereits erfolgte Hinweis, dass HARTLÖTEN in der TRINKWASSERINSTALLATION bei "kleinen" Dimensionen schon seit vielen Jahren (geschätzte 20 Jahre) verboten ist.
Falsch ist aber die Angabe, dass die Gewährleistung in solchen Fällen nur 5 Jahre beträgt. Tatsächlich sind es 30 Jahre, wenn gegen die "anerkannten Regeln der Technik" verstoßen wird.
Sollte im hier geschilderten Fall tasächlich hartgelötet worden sein (was nur eine Vermutung, weil auf den Bildern nicht eindeutig zu erkennen ist), ist der "Flaschner" dran, egal was die tatsächliche Ursache ist. Er müsste in dem Fall nämlich beweisen, dass das nicht die Ursache für den Wasserschaden ist. Und das kostet ihn mehr Geld, als hier als Schadenssumme genannt wird.
Warum sollte die Gebäudeversicherung zahlen, wenn ein Anderer (vermutlich der Flaschner) den Schaden verursacht hat?
Hier würde ich als Versicherung auch erst mal auf "stur" schalten.
Letztendlich sind aber alle Kommentare (einschliesslich meiner) reine Spekulation, ohne die Details zu kennen.
Die Kernfrage bleibt (bisher) unbeantwortet: Was ist der Grund der ablehnung?
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
14.06.2013 | 16:41 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.