Am 24.09.2012 flogen meine Frau und ich von Venedig über Düsseldorf nach Hamburg (Flug Nr. AB 8863/AB 6756) und landeten dort mit einer Verspätung von 3 Std. und 55 Minuten. Mit einem Reklamationsschreiben an airberlin vom 30.09. baten wir um Entschädigung.
Erst nach nochmaliger Mail am 9.10. erhielten wir am 11.10. ein Standardschreiben, in dem versichert wurde, dass eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen wird. Da bis zum 2.11 keine Antwort kam, folgte eine Mail unsererseits mit Terminsetzung bis zum 23.11.2012.
Bis heute, 30.11.2012, keine Reaktion.
Bestell-/Kundennummer: Bearbeitungszeichen V 951750
Meine Forderung an Air Berlin:
Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich würde mich an einen von diesen Vieren wenden und über die meine Anprüche durchsetzen lassen. Zwar zweigen die ca. 30% des Schadenersatzes ab, aber man erspart sich viel Stress.
EUclaim, Flightright, Fairplane und Verbraucherinkasso
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Formulare/Z5/Formulare/Einheitsformular_261_pdf.pdf?__blob=publicationFile
http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html
am 3.12. haben Sie mich informiert, dass das Unternehmen Ihnen untersagt hat, es über die Beschwerde zu informieren. Auf Ihre Empfehlung hin habe ich, mit Hinweis auf die Veröffentlichung durch ReclaBox, das Unternehmen angemailt, mit Terminsetzung bis zum 17.12.2012,und mit Hinweis darauf, dass bei Verstreichung dieses Termins der Rechtsweg eingeschlagen wird.
Mit frundlichem Gruß
Eheleute Kröger
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
---------------------------------------------------------------Wissen Sie eigentlich was die Reclabox ist? ? ? Die Reclabox kann nicht Ihre Ansprüche / Rechte bzw. Ihre vermeintlichen Ansprüche / Rechte durchsetzen! Dass müssen Sie schon selber tun! ---------------------------------------------------------------------
Http://de.reclabox.com/wasIstReclaBox
Zitat: ". .. ReclaBox bietet seinen Nutzern eine interaktive Plattform für Beschwerden und Reklamationen.
Unzufriedene Kunden und Bürger können ihren Unmut über Produkte und Dienstleistungen veröffentlichen.
Die Verantwortlichen in Firmen und Institutionen werden automatisch informiert und erhalten Gelegenheit, auf die Beschwerde zu antworten.
Dabei wird der negativen Kundenäußerung die Sicht des betroffenen Unternehmens gegenübergestellt. "
Http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Verspaetung.html;jsessionid=93A58505B838DDCD0BF08D797604561E.live2052?nn=20280
Zuständig ist meines Wissens inzwischen die SÖP: https://soep-online.de/ihre-beschwerde.html
Falls es jemand noch mal direkt bei der Fluggesellschaft versuchen will, hier ein Musterbrief:
https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung/musterbrief.pdf