Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Familie und ich sind seit über 7 Jahren gute Kunden ihrer Filialen, insbesondere in Düsseldorf-Hassels.
Letzten Freitag war es so, dass wir einen Lebensmittel Gutschein im Wert von 15 Euro für Babynahrung der Arge erhalten haben statt Bargeld, den man in jedem Drogerie Markt einlösen kann. Wir sind dann zur Filiale in D.-Hassels gegangen, haben eine Packung Pre Nahrung, eine Packung Babywindeln und drei Hipp Babyriegel genommen und sind mit den Artikeln und unserem Gutschein zur Kasse.
Da die Kassiererin eine Form dieses Gutscheins nicht kannte, hat sie sich geweigert, uns diese Artikel auszuhändigen und rief die Geschäftsführerin. Wir haben ihr erklärt, dass dies ein ganz normaler Gutschein der Arge Düsseldorf sei und warum sie sich weigern würden, uns die Babynahrung auszuhändigen. Diese wurde sehr unfreundlich, hat uns vor anderen Kunden behandelt wie den letzten Abschaum, wurde sehr laut und meinte dann, sie müsse erst mal anrufen und nachfragen, was sie dann auch tat. Auf dem Gutschein stand ebenfalls drauf, dass man einen Differenzbetrag von 5,00 Euro auszahlen müsse, wenn man den vollen Betrag von 15,00 Euro nicht ganz ausschöpfen würde.
Dann kam die endlich wieder mit dem Ergebnis, uns die Nahrung doch auszuhändigen, wies uns aber darauf hin, dass wir nur für 9,27 Euro eingekauft hätten und sie nur 15%, also sprich 1,50 Euro in bar auszahlen würde und mehr würden die nicht auszahlen und wurde noch ausfallender, bis ich in Tränen ausbrach, weil wir doch einfach nur die Nahrung für unser Baby haben wollten und verließ den Laden mit den Worten, dass ich bestimmt nicht wieder kommen werde und da rief sie mir hinterher: "Ja, hoffentlich".
Ich habe mich so geschämt, weil ich ja kein Geld hatte (deswegen ja der Lebensmittelgutschein), sie mir den Gutschein nicht einlösen wollte und ich vor Nachbarn und Bekannten so erniedrigt wurde. Ich bin immer noch sprachlos und zutiefst bestürzt über die ganze Situation und werde diese Filiale bestimmt mit meiner Familie nicht mehr betreten. Ich war schon am überlegen, ob das kein Fall für die Presse ist.
Mfg. S. Hummer
Meine Forderung an Dirk Rossmann:
Eine Stellungnahme der Filiale Rossman
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Antwort auf die Beschwerde vom 25.11.2012
Sehr geehrte Frau Hummer,
für Ihre Beschwerde bedanken wir uns und bitten, die ungewöhnliche zeitliche Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Anliegens zu entschuldigen.
Selbstverständlich sind wir dem von Ihnen geschilderten Vorfall nachgegangen. Die Mitarbeiter der betreffenden Verkaufsstelle bestätigten, dass sie sich bzgl. des Gutscheins rückversichern mussten, da ihnen dieser bislang nicht bekannt war. Als die Gültigkeit seitens unserer Zentrale bestätigt wurde, stand einer Bezahlung mit selbigem nichts mehr im Wege.
Bzgl. der Auszahlung eines verbleibenden Restbetrages, scheint es sich um ein Mißverständnis gehandelt zu haben. Da Ihr Einkaufwert weniger als 10,00 € betrug, verblieb somit ein Restbetrag von mehr als 5,00 €. Auf dem Gutschein war klar geregelt, dass ein Betrag von maximal 5,00 € in Bar ausbezahlt werden darf. Unsere Mitarbeiterin riet Ihnen, sich noch Ware auszusuchen, um einen Einkaufwert von mehr als 10,00 € zu erreichen. Dies wiesen Sie jedoch ab, nahmen den Gutschein an sich und verließen ohne Einkäufe die Verkaufsstelle.
Den Vorwurf, man hätte Sie der Verkaufsstelle verwiesen, wurde durch unser Verkaufsstellenpersonal deutlich und für uns glaubwürdig zurückgewiesen.
Wir hoffen, mit unseren obigen Informationen zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice
kommentare und trackbacks 12
Kann Frau Hummer nur raten, kaufen sie woanders. Üble Geschichte!
Natürlich sollte man niemanden pauschal schlecht machen,
aber in dem oben liegenden Fall wäre es doch wirklich
einfach gewesen, drei Gläser Brei mehr zu kaufen.
Dann hätte das mit dem Rückgeld soweit gepasst.
Und wenn jemand vom Arbeitsamt Gutscheine bekommt, ist es doch (leider)
zumeist schon sehr weit mit den Verfehlungen des KUNDEN.
Gruss
Drei Gläser Brei mehr hätten das Problem nicht gelöst. Das Restgeld war für "flüssige" Lebensmittel gedacht.
Nicht jeder, der auf staatliche Hilfen angewiesen ist, darf sofort als Sozial Sch ma rotz er betitelt werden!
Zur Sache: Liebe Beschwerdeführerin. Ja, sie sind wirklich völlig daneben behandelt worden. Eben typisch Rossmann. Aber warum haben sie nicht wirklich einfach ein paar Gläser mehr Brei oder Milchnahrung gekauft?
28.11.2012 | 16:52 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Beschwerde ist gelöst