Am 30.10.2012 wurde ich von stromio per Mail (im Anhang eine PDF Datei mit der Strompreiserhöhung) über die Strompreiserhöhung informiert.
Ich hatte mich vorher bei der Verbraucherschutzorganisation NRW und Niedersachsen, sowie bei meinem Rechtsanwalt informiert, dass hier ein außerordentliches Kündigungsrecht, wg. Strompreiserhöhung greift. Ich kündigte zum 31.12.2012. Hatte auch zeitgleich einen neuen Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten, der weit günstiger ist, abgeschlossen. Auch entzog ich mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung.
Mail von stromio:
Mit Bedauern haben wir die Kündigung auf Grund der Preisanpassung erhalten. Leider können wir dieser nicht stattgeben.
Auch bei Abschluss meines Vertrages, ich hatte mir vorher alles ausgedruckt, auch das Angebot mit dem Bonus. Leider zahlte stromio mir keinen Bonus, mit der Begründung, dass der Vertrag, den ich abgeschlossen hätte, nicht mit einem Bonus versehen wäre. Nur dann hätte ich gar keinen Vertrag mit denen abgeschlossen, da ganz viele andere dann ja günstiger gewesen wären.
Meine Forderung an Stromio:
Kündigung zum 31.12.2012
Antwort auf die Beschwerde vom 08.11.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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Gruss
F. Alt
BGH Urteil vom 14.07.2010 Az. VIII ZR 246/08 OLG Oldenburg LG Oldenburg.
Als Kunde von Stromio wurde mir das Märchen auch erzählt.
Habe gekündigt (Sonderkündigung) zum 31.12.12
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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