Keine Lieferung, bis heute KEIN Geld zurück!

D-69469 Weinheim

Ich habe Mitte September einen - InSinkErator Garbage Disposal Evolution 200- bei Herrn Nagel bestellt und das Geld, ca. 600 €, auch sofort überwiesen.

Die Auftragsbestätigung lautet 1 - 2 Wochen Lieferzeit. Bis heute habe ich weder die Lieferung erhalten noch habe ich mein Geld zurück bekommen.

Mehrfache Anrufe und Mails führten irgendwann zu einem kurzen Kommentar, im Sinne von:

Kann die Verärgerung verstehen, sorry, hatte Lieferprobleme, Geräte kommen am Freitag.

Das ist nun schon wieder 3 Wochen her, seit dieser Zeit keinerlei Lebenszeichen.

Ich bin stinksauer und habe jetzt meinen Anwalt eingeschalten!

Bestell-/Kundennummer: Nr. # 20000002

Meine Forderung an NAGEL NEW MEDIA:

Geld zurück

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 345 Tagen und 11 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

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kommentare und trackbacks 7
ReclaBoxler-3527012
Ja und auch ein bisschen Kopf einschalten, wer Vorkasse leistet, vor allem in dieser Höhe, hat auch eine gewisse Mitschuld. Viele Firmen gehen in Insolvenz, können nicht mehr liefern- das Geld sieht man nicht mehr wieder. Vorkasse ist und bleibt ein Risiko. Ist man so blauäugig, darf man hinterher nicht jammern.
ReclaBoxler-5911152
Habe mich zunächst gefragt: Was ist ein InSinkErator Garbage Disposal Evolution 200?

Google ist mein Freund.

http://www.garbage-disposal.de/insinkerator-garbage-disposal-evolution-200.html

Die nächste Frage lautet unweigerlich:

Wer braucht so einen "Schxxx"?

Zu faul, zum Mülleimer zu laufen?

Und wenn der Abfluss dann zu ist, kommt die nächste Beschwerde?
ReclaBoxler-1716211
Na, wer für solchen Spielkram 600 € übrig hat, kann es wohl auch verkraften, wenn das Geld weg ist. Das heißt - weg ist es ja nicht, es hat nur ein anderer.
ReclaBoxler-1215227
@ ReclaBoxler 1716211:

Genau das Gleiche habe ich mir auch gedacht.

Im übrigen ist die Nutzung VERBOTEN!

Auszug aus einer kommunalen Abwassersatzung, die fast überall gleichlautend sind:

"§ X Ausschluss und Beschränkung des Benutzungsrechtes

1. Dem Abwasser dürfen Stoffe nicht beigefügt werden, die
.
.
Insbesondere sind ausgeschlossen:

Stoffe - auch in zerkleinertem Zustand - die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können, z. B. Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, etc"
Doris
Habe dasselbe problem: am 26.10.insinkerator bestellt u. per pay-pal bezahlt. weder gerät noch antworten auf meine mails. habe ebenfall m. meinem rechtschutz gedroht. wenn es keine vorauskasse direkt an die firma sondern über pay-pal ist, würde man meinen, dass die firma seriös ist
Doris
Danke! das habe ich soeben gemacht!
ReclaBoxler-4318954
Ich erstelle gerade eine Strafanzeige aus dem selben Grund. Aufgrund der vielzahl der Fälle im Netz sehe ich hier gute Chancen.

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