Die Bank of Scotland hat von mir einen Freistellungsauftrag in der Höhe bekommen, in der keine Abführung an das Finanzamt nötig ist (Freistellungsauftrag 801€ Ledig).
Mein Tagesgeld wurde am 23.09.12 frei und beinhaltete genau 600€ Zinsen. Ich freute mich auch sehr darüber, denn ich kann das Geld zur Tilgung meines Hauses sehr gut gebrauchen.
DANN DER SCHOCK! Die behalten 99,98€ Abschlagssteuer und 5,50€ Solidariätszuschlag ein!
Ich sofort eine Beschwerde geschrieben, da das PDF Online Schreiben auch die 600€ OHNE ABZÜGE bestätigte.
Man reagierte absolut langsam, bis ein Schreiben kam, dass in der SOFTWARE DER BANK ein Fehler vorlag. Dieses müsste intern geprüft werden, da der Softwarehersteller nun in Regress genommen wird. Ich drohte mit Anwalt, aber vergeblich.
ICH HABE BIS HEUTE MEIN zu viel bezahltes GELD NICHT ZURÜCK bekommen, geschweige denn eine Entschuldigung bzw. Datum, WANN ICH DAS GELD zurück bekomme. BANK OF SCOTLAND? NIE WIEDER!
ICH WILL UMGEHEND MEIN GELD ZURÜCK!
Bestell-/Kundennummer: 00450254
Meine Forderung an Bank of Scotland - Niederlassung Berlin:
104,98€
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 1 Tag und 16 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
SAMMELBESCHWERDE
Möchten Sie sich dieser Beschwerde anschließen?
Jetzt anschließenEs haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
kommentare und trackbacks 4
http://www.bankofscotland.de/de/Hilfe-und-Infos/1-2-008-Reaktion-Beschwerde.html
http://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/schlichtungsstelle/index_html
http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/BaFin/bafin_node.html
Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Untreue wäre als letzte Möglichkeit noch gegeben, falls trotz aller Ihrer Hinweise das Geld nicht ausgezahlt wird bzw. kein korrigierter Steuernachweis erstellt wird.
27.09.2013 | 16:53 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.