Ich habe in der Abrechnungsperiode vom 1.2.2011-31.01.2012 700 kwH weniger Strom verbraucht als in der Abrechnungsperiode davor. Seit dem 16.04.2012 (Erstellung der Jahresabrechnung und Mitteilung, dass die alte Abschlagshöhe trotz hohem Guthaben weitergezahlt werden muß) versuche ich nun, eine Anpassung meiner monatlichen Abschläge an meinen tatsächlichen Verbrauch zu erreichen. Ohne Erfolg.
Nachdem ich zuvor schon monatelang darum kämpfen mußte, um überhaupt eine Jahresabrechnung zu erhalten, nun auch noch ein monatelanger Kampf, um die Anpassung meiner Abschläge. 5 Monate erhielt ich überhaupt keine Reaktion, bzw. nur Standardantworten, wie: Ihr Anliegen wird an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.
In diesen Monaten wurde mein Guthaben aus der JA mit der alten Abschlagshöhe verrechnet. Nachdem ich dem Unternehmen wohl doch durch meine ständigen Anrufe, emails, Faxe, Einschr/R lästig geworden bin kam dann am 17.09.2012 folgende haarstäubende Antwort, weshalb mein Stromabschlag (natürlich) nicht gesenkt werden kann:
bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Abschlagsanpassung möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Da ein verminderter Verbrauch immer auch auf spezielle Begebenheiten zurückzuführen ist, überprüfen wir verschiedene Faktoren, die zu einem niedrigeren/höheren Verbrauch geführt haben können. Da sich beispielsweise die Temperatur auch auf den Stromverbrauch niederschlägt und der letzte Winter gerade zum Ende 2011 sehr mild war, lag der durchschnittliche Stromverbrauch deutlich unter dem in einem normalen Winter. Der Übergang vom Winter zum Frühling 2012 hingegen war/ist besonders kalt und wir registrieren einen überdurchschnittlich hohen Verbrauch unserer Kunden. Auf Basis dieser und weiterer Prognosen ist davon auszugehen, dass Ihr Verbrauch im nächsten Vertragsjahr um erheblich höher ausfallen wird als im letzten Vertragsjahr.
Aus diesem Grund werden wir Ihren Verbrauch als Basis der Abschlagsberechnung nicht senken.
Die Tatsache, dass mein aktueller Zählerstand eine ganz andere Sprache spricht, nämlich erneuter Minderverbrauch in der laufenden Abrechnungsperiode, scheint das Unternehmen zu ignorieren. Ich soll jetzt also für ungefähr 1000 kwH mehr Abschläge zahlen, als ich verbrauchen werde
Folglich habe ich nun meine Abschlagsanpassung selbst vorgenommen und werde nun auch nur noch diesen Betrag überweisen. Hier meint ein Unternehmen, sich zinslos durch seine Kunden finanzieren zu können. Eine sinnvolle Kommunikation ist leider auch nicht möglich.
Ich gehe davon aus, dass auch die Beschwerde hier nichts bringen wird. Gott sei Dank endet mein Vertrag zum 31.01.2013
Bestell-/Kundennummer: Vertrag 238230
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Anpassung der Abschläge an meinen tatsächlichen Verbrauch
Antwort auf die Beschwerde vom 08.10.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wahrscheinlich lag Ihr Jahresverbrauch unter dem Verbrauch den Sie uns bei Vertragsabschluss gemeldet hatten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Abschlagshöhe erst ab einer signifikanten Abweichung anpassen: Abweichungen über einen bestimmten Schwellenwert hinaus führen bei der Berechnung der neuen Abschlagshöhe zu Anpassungen nach unten. Liegt die Abweichung noch innerhalb des Toleranzbereiches, werden sie als Schwankungen bewertet, die sich im Folgejahr z. B. aufgrund von veränderten Wetterbedingungen oder individuellen Schwankungen pro Haushalt durchaus wieder in die andere Richtung entwickeln können. Wenn der Abschlag dann bereits gesenkt worden wäre, könnten evtl. hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüße
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 20
Bei Google folgende Wörter eingeben:
WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen, falsche Abrechnungen, überhöhte Abschläge und schlechte Vertragsbedingungen
2) Höhe der Abschläge: . .. und was ist mit § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz?
3) Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen"
Http://www.vz-nrw.de/UNIQ134971586914868/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen
zu existieren
Nicht einschüchtern lassen - nicht zahlen. Vor allem nicht den letzten Abschlag, damit Sie was zum verrechnen haben. Denn auf ihre schlußrechnung werden Sie eben so lange warten. und stimmen wird auch die wieder nicht, weil der Zählerstand geschätzt wird.
Alles längst bekannt.
In Suchmaschine (z. B. Google) folgende Wörter eingeben:
WDR Servicezeit 09.10.12 überhöhte Abschlagszahlungen
wegen dem Schufaeintrag mache ich mir keine Gedanken. Ich habe es EE untersagt, meine Daten weiterzugeben, da die rechtlichen Voraussetzungen hierzu gar nicht vorliegen. Es handelt sich ja um eine von mir bestrittene Forderung. Auch gegen die zu hohen Abschlagsrechnungen habe ich Widerspruch eingelegt, begründet habe ich den Widerspruch mit §315 BGB Unbilligkeit, es handelt sich nämlich um eine einseitige Preisfestsetzung, die gerade deswegen der Billigkeit entsprechen muß, außerdem gilt auch § 41 Energiewirtschaftsgesetz. Wenn der ganze Spuk vorbei ist, werde ich mir eine Selbstauskunft besorgen, falls tatsächlich ein Eintrag vorliegen sollte (was ich nicht glaube) werde ich ihn löschen lassen. Da werden ja hoffentlich nicht so Vollpfosten wie bei EE zugange sein. Ansonsten mache es so, wie du es vor hast. Nur noch die von Dir Deinem Verbauch nach berechneten Abschläge bezahlen. Ich werde weiter berichten.
Wozu? Um wieder stundenlang in der Leitung zu hängen um mit einem inkompetenten Call-Center Mitarbeiter zu reden und meine Zeot zu verschwenden? Unglaublich der Laden.
Ich habe immer noch Strom, ein Inkassounternehmen hat sich auch noch nicht gemeldet und ich widerspreche weiterhin jeder Abschlagsrechnung. Per 31.10.12 habe ich auf meinem KOnto immer noch eine Überzahlung durch meine bereits geleisteten VZ's, da mein Verbrauch weiter gesunken ist. Habe EE mitgeteilt, dass ich meine Zahlungen so lange aussetzen werde, bis das rechnerische Guthaben aufgebraucht ist. Mit Mahnungen bin ich auch noch nicht überschüttet worden. Ich werde weiter berichten.
http://www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten
Http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html
Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.
Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.
Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.
Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "
www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article110902495/Stromanbieter-verlangt-zu-hohe-Abschlaege.html?wtmc=stickyticker2
21.12.2012 | 20:10 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.