Herr Cengiz Ö. hat mir am 04.02.2009 einen Golf Var. TDI mit fehlender Inspektion verkauft
Beim VW-Haus Tietmeyer in Castrop-Rauxel hat der Service-Berater mir bestätigt, dass bei Kilometer 47.533 am 19.09.2008 bei dem von mir erworbenen Fahrzeug ausschließlich ein Ölwechsel durchgeführt worden ist. Eine Inspektion sei laut Serviceberater etwas ganz anderes und kostet bei diesem Fahrzeug ca. 400 Euro.
Der Gutachter Hr. Pelkmann vom KFZ-Sachverständigenbüro Blindeck + Feck der das Fahrzeug bewertet hat, hat diese ebenfalls bestätigt. Zur Berichtsnummer 34097 konnte er mir direkt am Telefon auf das digitalisierte Serviceheft zugreifen.
Beim Autokauf hat Hr. Ö. gegenüber mir die Aussage gemacht, dass er ausschließlich das Gutachten in die Verkaufsanzeige in Mobile.de übertragen hätte. Diese Aussage ist falsch, im Gutachten steht „Letzter Service bei km: 47533 am: 19.09.2008" in der Verkaufsanzeige stand unter Fahrzeugbeschreibung „letzte Inspektion bei 47533 km".
Bei der Verkaufsverhandlung am Telefon am 03.02.2009 gegen 14 Uhr habe ich mir genau diese Inspektion bestätigen lassen.
Beim Autokauf vor Ort in Wolfenbüttel auf die fehlende Inspektion angesprochen, wollte Hr. Ö. bei Erstattung des halben Zugtickets und einer vierstündigen Anreise von meiner Seite, das Fahrzeug nicht mehr verkaufen.
Alle von Hr. Ö. gemachten Aussagen über die Bedeutung des Servicehefts und den Übertrag des Gutachtens in die Verkaufsanzeige sind falsch. Das Verhalten am Verkaufstag war mindestens unprofessionell.
Ich würde jetzt den Autokauf gerne endgültig abschließen, in dem Hr. Ö. mir die 400 Euro für die fehlende Inspektion erstattet. Ansonsten werde ich den Vorgang Mobile.de und Defleetservices GmbH melden.
Meine Forderung an Autocenter Wolfenbüttel:
400 Euro für die fehlende Inspektion
Antwort auf die Beschwerde vom 23.03.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Nachricht von ReclaBox an uns, nehmen wir nun als Autocenter Özen die Gelegenheit wahr, Stellung zu den von Herrn K. erhobenen Vorwürfen zu beziehen. Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass Herr K. ausdrücklich um eine Antwort auf seine Beschwerde gebeten hat, so dass wir eine Gegendarstellung veröffentlichen, die die von uns ansonsten vertraulichen behandelten Kundendaten und Verkaufsgespräche teilweise publik macht.
Unstreitig hat Herr K. am 4.2.2009 einen Golf Variant TDI mit einer Laufleistung von 53509 km, bei uns zum Preis von 8090,- € erworben. Es wird auch nicht bestritten, dass in der Fahrzeugbeschreibung auf mobile.de letzte Bemerkung „letzte Inspektion 47533 km" lautete. Tatsächlich sollte es nicht letzte Inspektion sondern, letzter Service heißen, so wie es in der Gebrauchtfahrzeug-Bewertung mit der Auftragsnummer: 34097 angegeben ist. Es handelte sich um einen Irrtum unsererseits, den wir noch während des Verkaufsgesprächs, als uns Herr K. darauf aufmerksam machte, korrigierten.
Siehe:
Kaufvertrag HIER anklicken --> http://img148.imageshack.us/gal.php?g=kaufvertrag.jpg
Wartungshistory HIER anklicken --> http://img300.imageshack.us/my.php?image=historie.jpg
Gutachten HIER anklicken --> http://img256.imageshack.us/my.php?image=gutachten.jpg
Die Behauptung, die Herr K. aufstellt, wir würden Inspektion mit Service gleichstellen, kann so nicht stimmen; insoweit hätten wir andernfalls während des Verkaufsgesprächs das Missverständnis erst gar nicht eingeräumt. Vielmehr wiesen wir Herrn K. darauf hin, dass letzter Service bei 47533 km erfolgte und eine Inspektion ohnehin bei höherem km Stand (60000 km) üblich gewesen wäre. Als Herr K. auf eine Wortlaut-Auslegung bestand und nun anführte, dass er im Vertrauen auf die Beschreibung 4 Stunden Zug gefahren sei, erklärten wir uns sofort bereit, die Kosten für die Rückfahrt in bar zu erstatten. Herr K. bestand jedoch auf den Kauf, so dass wir den als Anlage beigefügten Kaufvertrag vereinbarten. Die Behauptung, der Wagen wäre vielleicht 500,- € zu teuer gewesen, kann durch den im Gutachten errechneten Händler-Verkaufswert von 8702,00 € und dem tatsächlichen Kaufpreis i.H.v. 8090,- € vollständig widerlegt werden. In Anbetracht dessen, dass die Inspektion noch gar nicht fällig war, ist auch die Angabe, das Fahrzeug sei scheckheftgepflegt entgegen der Ansicht des Herrn K. korrekt. Alle fälligen Wartungen und TÜV etc. wurden ordnungsgemäß -wie im Einzelnen aus Anlagen ersichtlich - durchgeführt.
Dieser Verkaufsvorgang, wie er von Herrn K. selbst zutreffend geschildert wurde, ist weder juristisch noch moralisch zu beanstanden und bedarf insoweit auch keiner Gegendarstellung oder Rechtfertigung. Im übrigen entspricht es auch nicht unseren Prinzipien, auf solch querulatorische Vorgehen zu reagieren. Von diesem Grundsatz haben wir uns als mittelständisches Unternehmen zum ersten Mal seit - wie Herr K. anscheinend richtig in Erinnerung hatte - 1986 distanziert und müssen bedauerlicherweise feststellen, dass Kunden mit minderwertigen Ambitionen, insbesondere Gebrauchtwagenhändler in Verruf bringen, sobald sie nicht zufrieden gestellt werden. Mit Kundschaft dieser Art wird jedes mittelständische Gebrauchtwagenunternehmen seine Erfahrungen gemacht haben, wenn diese dann auch noch durch mit Vorurteilen behafteten Kommentaren Unterstützung finden, wird einem leider auch noch eine „unprofessionelle", weil emotionale Stellungnahme so wie diese abgenötigt.
Nur der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass Herr K. durch seine Bemerkungen selber in erster Linie genügenden Anlaß zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegeben hätte. Dass er darüberhinaus auch gegen die Nutzungsbedingungen der ReclaBox verstößt, soll nicht unerwähnt bleiben. Von der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen wird vorerst ebenfalls Abstand genommen, um die Justiz nicht unnötig zu belasten.
kommentare und trackbacks 12