Gebrauchtwagenkauf.
Nach fünf Monaten und ca. 4000 gefahrenen Kilometern sind die vorderen Bremsscheiben kaputt, erwähne ausdrücklich (!) - nicht verschlissen!
Laut Werkstatt: "Defekt, müssen gewechselt werden." Lapidare Antwort der Firma auf meine Sachmangelanzeige: "Das Fahrzeug wurde am 05.04.2012 ausgeliefert. Nach Rücksprache mit unserem Team Technik sehen wir hier keine Eintrittspflicht."
Soviel zur Kenntnis von § 476 BGB und dessen Einhaltung durch die Firma!
Bestell-/Kundennummer: 311375
Meine Forderung an AutoExpo Deutsche Auto-Markt:
Übernahme der Reparaturkosten
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 31 Tagen und 14 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Eine Bremsscheibe kann durchaus auch mal brechen und das kommt gar nicht so selten vor. Ich hatte das "Vergnügen" schon an 2 verschiedenen Fahrzeugen.
Mahnbescheid und bei Widerspruch Klage. Dazu braucht man keinen Unwalt.
Das Gericht wird denen schnell Ihre "Eintrittspflicht" erklären. Schriftlich in der urteilsbegründung.
Ich hatte einen ähnlichen Fall und bin vor Gericht gezogen und verloren. Gut das ich eine Rechtschutzversicherung hatte!