Am 05.09.2012 habe ich mein Kfz bei einer freien Automobilwerkstatt zur Hauptuntersuchung gebracht. Geprüft haben gleich zwei sog. Prüfingenieure.
Da sie wohl keine technischen Mängel an meinem Fahrzeug gefunden haben, wurde ein gebrauchter Scheibenwischer reklamiert, der noch keine Schlieren zieht und das Verfallsdatum meines Verbandskasten bemängelt.
Eine absolute Unverschämtheit ist allerdings der Eintrag:
"Frontscheibe Sichtbeeinträchtigung durch Einbauten" * (EM)
Die Prüfer haben das Navigatinsgerät und ein Ministativ von der Frontscheibe abgerissen ohne Andruckheber bzw. -ring zu öffnen und die Teile auf die Mittelkonsole und den Beifahrersitz mit angeschlossenen Kabelverbindungen geworfen.
Erfolg: Bei dem Ministativ ist die Halterung des Saugnapfes gebrochen. Es ist unbrauchbar! Ich war auf dem Gelände anwesend, gefragt wurde ich nicht. Für mich ist dieses Verhalten Hausfriedensbruch!
Auf meine schriftliche Beschwerde beim TÜV habe ich natürlich keine Antwort erhalten.
Bestell-/Kundennummer: Berichtnr.: 7058005904
Meine Forderung an TÜV SÜD Auto Service:
Eine Entschuldigung und Schadensersatz
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 30 Tagen und 13 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
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21.09.2012 | 19:59 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Dass sie Sachen beschädigen, private Gegenstände im Innenraum betrachten, dass dies eigentlich unredlich ist, kommt diesen Leutchen doch gar nicht in den Sinn.
Meiden Sie den TÜV Süd Autoservice in Werkstätten! Bei den notwendigen Hauptuntersuchungen, sollten Sie unbedingt beim Fahrzeug dabeibleiben, sonst passieren solche böswilligen Eingriffe!