Ich habe nach mehreren geplatzten Groupon-Deals (mal Firme insovlent, oft keine freien Termine bei Massagen, geänderte Einlösebedingungen etc.) ein Guthaben von inzwischen mehr als 1000 Euro angehäuft. Dieses Geld habe ich nicht durch Freundschaftswerbung erhalten, sondern ist - mit einiger Verzögerung - von meiner Kreditkarte an Groupon und von da aufs Groupon Guthabenkonto gewandert.
Laut Groupon gibt es keine Möglichkeit dieses Geld zurück überweisen zu lassen.
Durch Zufall bin ich in der c´t auf einen Artikel gestoßen welcher diese Praxis als illegal brandmarkt.
Was kann ich nun machen um Groupon dazu zu bringen, mir mein Guthaben auszubezahlen?
Meine Forderung an Groupon:
Auszahlung meines Guthabens
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 44 Tagen und 22 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Aber eine Schadenssumme von 1000 € anzuhäufen, das ist schon i-di-oti-sch.
Sie geben einem Unternehmen, welches durch BETR*G, ABZ*CKE und BESCH*SS so ziemlich ÜBERALL bekannt geworden ist, sorry ich hab Bilanzfaelschung im großen Stil vergessen, 1000, in Worten TAUSEND, Euro und erwarten tatsächlich das Geld wieder zu sehen?
das ist einfach zu heftig mit den 1000 Euro. Da würde ich mit den gesammelten Ticketnummern auf Facebook (Groupon Deutschland) eine Beschwerde als Beitrag verfassen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man nur dort als Kunde ernstgenommen wird und man bemüht sich. Da geht alles plötzlich sehr flott und in deinem Fall ist das bitter notwendig (das ist jetzt kleine Beleidigung)!
Falls einer deiner geplatzten Deals dieser hier ist: http://blog.groupon.de/2012/08/31/update-faq-zum-deal-usb-stick-gold-bar-flash-drive-von-beauty-systems/#comment-25428 würde ich auf jeden Fall mit Verweis auf diesen Link eine E-Mail schreiben.
Es wird immer versucht den Kunden mit Account-Gutschriften abzufertigen. Die Kunst ist es, sich das nicht gefallen zu lassen und Groupon z. B. auf Facebook öffentlich für dieses Verhalten zu kritisieren (aber sachlich und höflich!)
S.
Beschwerde ist noch nicht gelöst