Sehr geehrte Damen und Herren,
als ich im März 2012 meinen bestehenden Handyvertrag kündigte (fristgerechte Kündigung zu September 2012), bekam ich prompt einen Anruf einer Mitarbeiterin ihres Unternehmens, mit der Bitte mir die Kündigung nochmals durch den Kopf gehen zu lassen.
Sie bot mir eine Gutschrift von 10€ pro Monat (3 Monate lang) für meine 120 Minuten Option in Fremdnetze an. Des Weiteren sagte ihre Mitarbeiterin, falls ich dann noch immer kündigen wollte, würde es reichen, wenn ich das dann ca. 4-6 Wochen vor Ablauf des Vertrages machen würde, da ich ja frühzeitig gekündigt hätte. (Sie sagte aber nicht, dass durch Annahme des Angebots meine Kündigung unwirksam wird).
Als ich aber am 28.08.12 wieder mit jemanden Ihres Unternehmens telefoniert habe, wurde mir mitgeteilt, dass mein Vertrag erst zum September 2013 gekündigt sei, da die endgültige Kündigung zu spät eingegangen ist.
Da ich nach § 34 I BDSG einen Anspruch gegen Vodafone auf Auskunft über alle meiner personenbezogenen Daten habe (auch Gesprächsaufzeichnungen) fordere ich Sie auf, mir diese zukommen zulassen.
Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass laut § 34 VIII BDSG für diese Auskunft keine Kosten für mich entstehen (einmal pro Jahr kostenlos).
Sollte die Vodafone D2 GmbH meinen Forderungen nicht nachkommen, werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten.
Im Übrigen erwarte ich nach wie vor eine EXPLIZITE schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung und den Termin für das Vertragsende, sowohl für die bereits vorliegende Kündigung als auch der beiliegenden Kündigung meiner Lebensgefährtin.
Außerdem entziehe ich Ihnen hiermit das Lastschriftverfahren mit sofortiger Wirkung für die oben genannte Kundennummer.
Bestell-/Kundennummer: 91058509
Meine Forderung an Vodafone D2:
Fristgerechte Kündigung zu September 2012
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Haben Sie nun Ihre Kündigung aus März 2012 aufgrund des Angebots von Vodafone zurückgenommen oder nicht? Wenn ja, dann sind Sie selber Schuld, dass Sie keine Kündigungsbestätigung haben und der Vertrag erst zu 2013 gekündigt ist.
Wenn Sie Ihre Kündigung nicht zurückgezogen haben, warum haben Sie keine Kündigungsbestätigung angefordert? Wer sich angeblich so gut mit BGB und TKG auskennt und direkt mit der dicken Rechtsanwaltskeule schwingen möchte sollte zumindest auf der sicheren Seite sein und irgendwas schriftliches gegen die andere Seite in der Hand haben.
Die Telefon-Aufzeichnung muss Vodafone in jedem nicht wochenlang aufbewahren, werden sie auch defintiv nicht wegen der hohen Kosten für die Aufbewahrung. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist Vodafone sowieso fein raus. Die können auf die verschickte Auftragsbestätigung und das nicht genutze Widerrufsrecht verweisen.
Auf was können Sie verweisen? Bis auf eine Bestätigung, dass Sie ein Einschreiben an Vodafone geschickt haben, haben Sie nichts.
wie ist denn der aktuelle stand zu dem
thema? Wurde leider auch telefonisch abgezockt von Vodafone und kann nur jeden vor diesem telefonischen Rückgewinnungsaktionen warnen! Vodafone zockt die Kunden ab und nöchte dann sobald der Kunde das merkt
Den vertrag rückabwickeln. Da frage ich mich warum man im Zuge der Rückgewinnung die Kunden stundenlang bearbeitet um dann doch nicht die vereinbarten Konditionen einzuhalten und dann Verträge doch abwickeln wil?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst