Mein Mann hatte das Wort Storno noch nicht voll ausgesprochen, als die Stornierung schon vollzogen war. Erst danach wurde meinem Mann mitgeteilt, dass er nur 15. -€ erstattet bekommt.
Dies empfinden wir als eine miese Abzocke, denn den Rückflug zumindest hätte der erkrankte Passagier in jedem Fall in Anspruch nehmen können. Man hätte abwarten können, ob sich der Gesundheitszustand des Sohnes bis zum Abflug nicht doch bessern würde, wie geschehen.
So wurde der Flug von Air Berlin zweimal verkauft und meinem Mann vor der Stornierung nicht erklärt, dass sich ein Storno nicht lohnt.
Bestell-/Kundennummer: 4TVLNV
Meine Forderung an Air Berlin:
Zumindest einen Flug von München nach Palm de Mallorca oder umgekehrt
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 49 Tagen und 19 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Eine "Vorab-pro-forma-Stornierung für den Fall dass er doch nicht mitfliegen kann" gibt es nicht.
LG Berlin vom 29.11.2011 (15 O 395/10)
29.11.2011
Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Air Berlin entschieden.
Laut Geschäftsbedingung sollten Air Berlin-Kunden 25 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten. Die Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Laut Gesetz habe jeder das Recht, einen gebuchten Flug zu stornieren. Die Stornierung sei daher keine Leistung der Fluggesellschaft für den Kunden, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Dafür dürfe die Airline kein Entgelt verlangen.