O2 fordert über ein Inkassobüro BFS Risk & collection GmbH aus "Telekommunikationsdienstleistungen" einen mittleren dreistelligen Betrag.
Ich habe jedoch in den letzten Jahren in meinen Augen keinen Vertrag mit O2 abgeschlossen. Vor kurzem wurde die Schufa um einen Falscheintrag bereinigt bzgl. einer ehemaligen Adresse. Da das Inkassobüro auch scheinbar eine Adressauskunft zu Lasten legt, könnte das in einem Zusammenhang stehen.
Sowohl O2 als auch BFS Risk verweigern aber eine Kopie des angeblichen Vertrages oder der Rechnungen. Am Telefon-Support werde ich ab gewimmelt. In Schreiben wird davon gesprochen, dass mein Vortrag "weder schlüssig noch glaubhaft" ist.
Auf einen Vertrag Forderungen zu erheben, den man nicht nachweisen will, ist gleichfalls unschlüssig und nicht glaubhaft. Ich weiß nicht mal, ob es sich beispielsweise um einen Vertrag einer Ex-Freundin handelt. Ich weiß nicht mal, wie viele Jahre das zurückliegen soll.
Es ist sicherlich nicht zuviel verlangt, einen Vertragsnachweis zu erhalten. Im Gegenteil: Es ist gesetzlich verpflichtend, eine Forderung zu begründen und nachzuweisen.
Bestell-/Kundennummer: 17522273
Meine Forderung an O2 (Germany):
Nachweis der Rechtmäßigkeit der gesamten Forderung oder Rücknahme der gesamten Forderung
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 95 Tagen und 13 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Natülich immer vorausgesetzt, dass es wirklich kein Vertrag und damit keine Zahlungsverpflichtung gibt.
Teilen Sie dem Inkasso-Gesindel mit, dass Sie die Forderung bestreiten und das Inkasso Unternehmen für alle Folgen haften wird.
Am besten per Fax senden damit Sie u. U. den ordnungsgemäßen Versand nachweisen können.
Wenn die Forderung an das Inkasso-Unternehmen abgetreten wurde, ist das Inkasso-Unternehmen der Gläubiger. Richtig der Rat, gegen den Mahnbescheid beim zuständigen Gericht Widerspruch einzulegen.
Doch was ist ein "gesamthaft" Widerspruch?
Ein Inkassounternehmen ist nur "Pseudo-Gläubiger". Spätestens im strittigen Verfahren wird der Ur-Gläubiger im Gerichtssaal sitzen und nicht der Inkasso-Fuzzi.
Ich habe noch keinen Mahnbescheid gesehen der von einem Inkassobüro beantragt wurde. Vielmehr wird dies ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers tun.
Ferner können Sie einem Mahnbescheid in Teilen (Zinsen, Kosten, Hauptforderungshöhe) widersprechen. In diesem Falle wird ein Teil-Vollstreckungsbescheid erlassen.
Also sollte man dem Mahnbescheid gesamthaft oder vollumfänglich oder in seiner Gesamtheit widersprechen.
Sie dürfen sich gern zur Sache äußern aber Kommentare zur Grammatik für sich behalten.
P. S.: Meine Auffassung ist, dass das Einschalten eines Inkasso-Unternehmens einer Schadenminderungspflecht entgegensteht und vermeidbar ist. Unstrittige Forderungen kann der GLäubiger schneller und effektiver im Mahnverfahren titulieren lassen. Aber wenn man jetzt alle Inkasso-Unternehmen abschaffen würde gäbe es wieder mehr Arbeitslose. ;-)
Das Vertragsende war definitiv Mitte 2007. Ich habe mehrfach nachgefragt bei diesem Hotliner. Kein Zweifel. Es gab bis 2009 keine offenen Rechnungen. In 2010 oder 2011 muss irgendwer (oder die Software aufgrund eines Bugs selbst) auf die Idee gekommen sein, neue Rechnungen zu generieren. Da ich in 2010 umgezogen bin, kann man sich vorstellen, was passiert ist. Reinschauen kann niemand in der Hotline, die Daten sind gesperrt. Die, die reinschauen könnten (Buchhaltung) sind extrem unhöflich an der Hotline, dass selbst einem ruhigen Menschen wie mir irgendwann die Hutschnur hochgeht. Sie verweigern sämtliche Auskünfte, konfrontieren mich permanent mit Vorwürfen, statt zu helfen, aufzuklären oder zu erklären.
Nachtigall, ick hör dir trapsen. Lief da was beim Aufkauf von Alice schief? Wurde die Software da mit wild gewordenem Unfug auf abgeschlossene Verträge losgelassen?
Da sich aufgrund der Informationen, die mir der geschwätzige Hotline-Mitarbeiter noch so herausgab, andeutet, dass die involvierten Personen inklusive des Inkassobüros seit Monaten eigentlich wissen müssen, dass da hinten und vorne was nicht zusammenpasst, erscheint die Verweigerung der Nachweise und der Versuch, mich bewusst im Unklaren zu lassen in einem für mich neuen Licht. In einem Licht, wo das Wort "Betrug" im strafrechtlichen Sinne Bestand annimmt. Mal sehen, ob die Staatsanwaltschaft dem folgt. Die Telefonate wurden, seit ich davon mitbekommen habe, mitgeschnitten, ich kann das also beweisen, dass hier eventuell ein Betrugsfall vorliegt. Da ist mir auch egal, ob ich ein Einverständnis brauche von den Hotlinern oder nicht.
Soweit die neuen Entwicklungen. Ich werde nun meine Unterlagen nach einem O2-Vertrag aus 2005 udn 2006 durchwühlen, versuchen zu rekonstruieren, was damals los war.
Danke für den Hinweis. Der Ausdruck war mir nicht bekannt. Habe inzwischen im Duden (24. Aufl.) nachgelesen:
gesamthaft (schweiz. u.österr. für [ins]gesamt)
Bin weder Schweizer noch Österreicher (nein, auch kein Bayer).
@ ReclaBoxler-8220590
Nur Du mme fragen nicht, wenn sie etwas nicht wissen.
Dass man mir über Monate die Einsicht in die Unterlagen verweigert, damit monatelang bewusst verschleiert, dass alles (Rechnungen, Mahnungen etc.) an die völlig falsche Adresse ging, dass man mittlerweile sogar dem Oberlandesgericht Hamm, was gegen das Inkassobüro ermittelt, gefälschte bzw. rückdatierte Unterlagen vorlegt, gezielt versucht gegenüber dem gericht falsche Angaben zu machen, das hat sicher ein Nachspiel.
Was für eine Art Spiel hier gespielt wird weiss ich nicht. Ob O2 oder das Inkassobüro oder beide darin involviert sind, auch nicht. Aber ich lass mich weder von O2 noch von diesem Inkassobüro verarschen und abzocken.
Ich gehe davon aus, dass es hier keine vernünftige Lösung mehr geben wird.
Die Einwohnermeldeauskunft beweist exakt das Gegenteil, das ich da nie gewohnt habe. Das Staatsanwaltschaft wird sich sicher freuen, dass hier Telefonica und BFS Risk gemeinschaftlich Betrug begehen (Urkundenälschung, Prozessbetrug).
Sie behaupten, dass ein Einschreiben nicht angekommen ist (insgesamt sind es derer zwei gewesen), sowie 5 weitere Briefe. Sie behaupten, dass sie nie meine eMails erhalten haben. Und das obwohl ich sinerzeit (unbefriedigend) Antwort bekommen habe.
Sie reden sich raus, dass es ja keine Verpflichtung gäbe, man müsse den Vertrag ja offen halten falls ich ihn weiterführen möchte. Klar, nach zig Kündigungsschreiben und Reklamationen könnte sein, dass ich den Vertrag weiterführen will.
Mittlerweile interessiert sich die Staatsanwaltschaft auch dafür, sowie auch eins zwei Pressevertreter. Nicht zuletzt, weil ich mittlerweile weiss, dass ich mich in guter Gesellschaft befinde.
Meinen größten Trumpf habe ich noch nicht ausgespielt. Den kennt bisher nur die Staatsanwaltschaft: O2 stellt Forderungen seit 2010 auf. Mein Vertrag endete irgendwann in 2007 oder 2008, endgültig gab es aber zwischen Mitte 2009 bis Mitte 2010 keine bezahlten Gebühren mehr. Es gibt also eie Lücke von knapp einem Jahr, wo O2 nichts fordert. Darüber hinaus war die Mobilfunknummer Anfang 2010 bereits wieder neu vergeben, wie ich mit Hilfe der Google-Suche und des Caches zufällig herausgefunden habe.
Ich kann nur hoffen, dass dieser Fall den Weg in die Öffentlichkeit findet. O2 ist des Betrugs überführt, so sehe ich das. Pfui Teufel, was man so rausfindet.