Im September 2011 wurden telefonisch für das Handy meiner Tochter Internet und Servicedienste gesperrt.
In der Januarrechnung taucht dann plötzlich sechs Mal die Position Web-Abo der Fa. Zed Germany auf. Habe der Rechnung widersprochen, Geld zurück geholt und den unstrittigen Betrag überwiesen. Trotzdem wurden alle Anschlüsse (Festnetz, Internet und Handy) ohne Ankündigung gesperrt.
Einstweilige Verfügung (Amtsgericht Buxtehude AZ: 31 C 160/ 12) beantragt. Anzeige wegen Betrug und Erpressung gestellt. Daraufhin wieder alles frei.
Aber O2 und Zed Germany machen fleißig weiter. O2 verrechnet nur anders, trotz Hinweis, für was das Geld ist.
Seit dem 03.07.12 ist wieder Internet und Handy, und seit dem 08.07.12 auch Festnetz ohne Ankündigung gesperrt. Gericht ist wieder aktiviert.
Wer hat dasselbe erlebt und kann dies belegen?
ponka1@gmx.de
Meine Forderung an O2 (Germany):
Belege für systematisches Vorgehen
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 104 Tagen und 1 Stunde.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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http://www.vzhh.de/telekommunikation/151459/telefonsperre-gegen-sperrige-kunden.aspx
Macht lt. Gericht nun eine Strafe von bis zu 250.000 Euro/6 Monate Haft.
Vielleicht lernen die es dann, das Gesetze und Urteile dafür da sind um befolgt zu werden.
Interessiert O2 aber nicht.
Die machen einfach weiter.
Das Abo wird nicht im Internet abgeschlossen, sondern per SMS.
Mein Vorheriger Betrag ist weg.
In jeder Rechnung steht drin: Web. Abo: Clipmotion.
Jede Woche wird (nachweislich) eine Rfverbindung von Alic/O2/Telefonica hergestellt.
Die angeblich von meiner Tochter in Anspruch genommenen "Leistungen" sind auch erkennbar keine berechnungsfähigen Mehrwert-Dienstleistungen nach TKG. Es handelt sich nicht um telekommunikationsgestützte Dienste, die ich als TK-Endkunde selbst angewählt hätte bzw. die als unteilbare Dienstleistungen an einem Stück erbracht würden.
Sondern es handelt sich um ein sogenanntes "Abo" und damit um ein angebliches Dauerschuldverhältnis, welches schon gemäß der in diesem Punkt ganz eindeutigen Legaldefinition aus § 3 TKG kein tk-gestützter Dienst sein kann. Die Verrechnung nicht tk-gestützter Dienste über die Telefonrechnung stellt eine Mißachtung des Umgehungsverbots aus § 66 l TKG dar.
Es liegt hier ein mir von dem obskuren Drittanbieter in arglistiger Täuschung und offenkundiger böswilliger Bereicherungsabsicht untergeschobener Fernabsatzvertrag nach BGB vor. Die Verrechnung solcher Leistungen aus Fernabsatzverträgen fremder Parteien ist aber in dem zwischen dem TK- Unternehmen und mir geschlossenen TK-Vertrag nicht vorgesehen. Eine solche kaum kontrollierbare Verrechnung völlig sachfremder, darüber hinaus TKG-regelwidriger und damit vertragswidriger Buchungen ist mir als TK-Endkunden nicht zuzumuten. Etwaige anderslautende Bestimmungen in den AGB betrachte ich gemäß § 305c BGB vorsorglich als überraschend und damit unwirksam. Ich habe das TK Unternehmen mit der Führung des TK-Rechnungskontos ausschließlich zu dem Zweck beauftragt, um Gebühren für TK-Leistungen und - soweit tatsächlich genutzt - tk-gestützte Mehrwertdienste zu verrechnen, nicht aber für die Fakturierung angeblicher Bestellungen von "Abonnements" irgendwelcher wie auch immer gearteter "Dienstleistungen", die überdies nicht nur in Preisgestaltung und Bewerbung sitten- und wettbewerbswidrig sind, sondern die darüber hinaus entgegen der Bestimmungen des Fernabsatzrechts aus § 312c BGB weder über die Identität des Anbieters noch über das Widerrufsrecht noch über die Kostenpflicht hinreichend informieren.
Mehr wie sperren geht nicht!
Alles schon seit September 2011 gesperrt
Amtsgericht Buxtehude AZ 31 C 452/12
. Anstatt sich Gedanken über die eigene Geschäftspolitik, die eigene Verantwortung, Gedanken zu machen werde ich als unbequemer Kunde einfach entfernt.
Als Konsequnz des ganzen habe ich jetzt alle Verträge fristlos gekündigt.