Von der Staatsanwaltschaft Berlin wurde durch eine Oberamtsanwältin es abgelehnt, gegen Flextrom zu ermitteln bzw. meine Strafanzeige "anzunehmen" (hat - nach vorheriger Untätigkeit - das Verfahren eingestellt), weil (Zitat): "Bisher keine weiteren Erkenntnisse bzw. Anzeigen gegen die Fa. Flexstrom vorliegen!"
Nun, wenn ich hier die Beschwerde von anderen Betroffenen lese, dann hat
1) keiner den Weg über die Staatsanwaltschaft Berlin (Strafanzeige / Strafantrag) genommen
oder
2) die Staatsanwaltschaft informiert sich nicht im Rahmen ihrer Pflichten. (Ich rede ganz bewusst nicht von einer "Begünstigung im Amt!)
Meine Forderung an FlexStrom:
Korrekte Abrechnung inkl. Bonus
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Mann mann mann
Was sagt denn die Verbraucherzenzrale?
Falls abgelehnt: Sende die Anzeige per Einschreiben mit Rückschein an die Staatsanwaltschaft. Deine Anzeige muss angenommen werden. Ansonsten Dienstaufsichtsbeschwerde.
Falls eingestellt: Lege Widerspruch ein und beschwere Dich, hier gibt es ein Beispiel: http://www.qtainerconsult.de/pdf/GSA_Celle_1171_Js110201_08.pdf
also mit vielen Unterschriften der Geschädigten?
Das müßte natürlich organisiert werden, hat vielleicht jemand eine Idee,
der sich da auskennt?
Und was würde die Anzeige bringen?
Grüße an alle
Beate
Seitdem kommen keine Mahnungen mehr.