Im Mai hat Groupon groß Werbung für einen Getränkegutschein gemacht, welchen ich auch kaufte. Bestandteil war es, dass man für 39 Euro einen Gutschein kauft, welchen man anschließend nach der Aktion ein Jahr lang bei AO Getränke einlösen kann. Man kann sich für 100 Euro Warenwert (ohne Pfand) Getränke bestellen, welche dann anschließend zu einem gewünschten Termin nach Hause geliefert werden.
Da Groupon lt. des Betreibers diesen Gutschein ohne Kenntnisnahme des Betreibers verkaufte, somit auch der Inhalt des Deals so nicht vereinbart war, hat der Betreiber die Annahme und Abwicklung des Gutscheins verweigert. Nun stehe ich mit einem Gutschein da, welchen ich nicht zu den vereinbarten Konditionen einlösen kann und von Groupon erhalte ich keinerlei Reaktion auf meinen nunmehr 3. Widerruf.
Was kann ich nun noch tun?
Meine Forderung an Groupon:
Erstattung der 39,00 Euro von Groupon
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 125 Tagen und 14 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Das ist wirklich nur etwas für echte Weihnachtsmänner.
39€ für 100€ wert ist im übrigen üblich bei Groupon-Deals, da die Unternehmen diese ganze Aktion mal als Werbung sehen sollten.
Wer da jetzt sich falsch verstanden hat (Groupon oder AO weiß ich nicht, habe noch keine Reaktionen)
Wenn bei Groupon der Fehler liegt sollte es im Interesse von AO liegen dass Groupon dafür gerade steht und den Schaden ersetzt.
Ist es kein Fehler oder Eigenverschulden, dann ist das so und man muss da jetzt durch! Nachträglich die Bedingungen ändern ist alles andere als Positivwerbung.
Ich denke man will im Nachhinein einfach Profit aus der Aktion schlagen, aber die Firmen sollten einsehen dass Gutscheine lediglich Marketing sind und im besten Fall ein plusminus-Null-Geschäft werden!
Dann darf ich gespannt sein.
AO hat auf Anfrage geantwortet letzte Woche und meinte, Groupon habe den Gutschein ohne Freigabe von AO freigeschaltet.
Beschwerde ist gelöst