Am 13.05.2012 habe ich eine Bestellung (auf Rechnung) über 21 Stauden aufgegeben. Da die Firma Baldur mit schneller Lieferung wirbt und meine Bestellung noch immer den Status "zur Bestätigung" hatte, fragte ich schriftlich am 18.05.2012 nach, wann wir mit der Lieferung rechnen dürfen. Daraufhin erhielt ich am 19.05.2012 die Antwort, dass die Ware leider nicht abgeholt werden könne, da es sich um Versandhaus handelt. Auf die Beantwortung meiner Frage warte ich noch heute!
Am 23.05 erhielt ich eine Auftragsbestätigung per Post (datiert auf 18.05.2012) mit der Bitte um Vorauszahlung (obwohl das Unternehmen mit Lieferung auf Rechnung wirbt). Aber kein Problem - ich den Betrag sofort am 23.05.2012 überwiesen.
Nachdem am 30.05.2012 noch immer keine Ware eingetroffen war, habe ich erneut eine Nachricht an Baldur geschickt. Hierin bat ich um Klärung der Angelegenheit und um Mitteilung eines verbindlichen Lieferdatums.
Bis heute habe ich hierauf keine Antwort erhalten. Die Ware wurde noch nicht geliefert und der Bearbeitungsstatus meiner Bestellung steht nach wie vor unverändert auf "zur Bestätigung".
Telefonisch ist der Kundenservice nicht erreichbar (ständig besetzt).
Da wir die Pflanzen in der Zeit vom 16.06 - 23.06.2012 nicht persönlich annehmen können, kann die Ware unmöglich in dieser Zeit geliefert werden. Es besteht dringender Klärungs- bzw. Handlungsbedarf!
Bestell-/Kundennummer: AuftragsNr. 4264098 / KdNr. 111624900 / Rg.Nr. 1401043029
Meine Forderung an Baldur-Garten:
Auslieferung der Ware bis 15.06.12 in einwandfreiem Zustand oder Rückerstattung des gezahlten Betrages!
Antwort auf die Beschwerde vom 11.06.2012
Der Vorfall tut uns sehr leid.
Die bestellten Pflanzen sind aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit leider nicht mehr lieferbar. Unsere Buchhaltung überweist dem Kunden in den nächsten Tagen den vorab gezahlten Betrag zurück auf sein Konto.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns vielmals entschuldigen.
Ihr Baldur-Garten Team
kommentare und trackbacks 2
Hinterher ist mal leider immer schlauer.