Am 13.12.2011 habe ich im Lidl, Kölner Straße 26 in Bergneustadt einen Haarschneider Typ Remington HC331 für 15,99€ erworben. Letzte Woche ist während der Benutzung des Haarschneiders eine Feder im inneren des Geräts aus der Verankerung gebrochen. Der Haarschneider ist somit unbrauchbar.
Da wir das Gerät bisher nur 4 Mal genutzt haben, vermute ich als Ursache einen Verarbeitungsfehler des Materials (Plastik).
Heute, am 08.06.2012 um 15:02 habe ich in der selben Filiale um eine Reparatur bzw. einen Umtausch des Geräts gebeten. Die Kassiererin teilte mir mit, dass ich mich direkt an den Hersteller des Gerätes wenden müsse. Ein Umtausch sei nur innerhalb von acht Wochen nach dem Kauf möglich. Eine Erstattung des Kaufpreises sei auch nicht möglich.
Meines Wissens ist der Händler für die Gewährleistungsansprüche des Kunden verantwortlich, ein Verweisen an den Hersteller finde ich kundenunfreundlich und wettbewerbswidrig. Händler, die den Kunden im Gewährleistungsfall an den Hersteller verweisen, verschaffen sich u. a. einen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten.
Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:
Abgabe des Geräts in der Filiale zwecks Umtausch, Reparatur oder Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Womit Sie Recht haben ist, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Händler haben. Allerdings ist der Kauf länger als 6 Monate her. Das die Beweislast hat sich umgekehrt. Nun müssen Sie beweisen, dass das Gerät bereits beim Kauf diesen Defekt hatte.
Händler die im Gewährleistungsfall an den Hersteller verweisen schaffen sich übrigens keinen Vorteil. Händler die ohne Rumgemotze umtauschen haben einen Wettbewerbsvorteil.
Auch wenn das für Sie als Kunden sicherlich uninteressant ist, wie die das hinkriegen oder nicht; Sie haben dann das Nachsehen wenn Sie nach ein paar Wochen mal nachfragen, was mit ihrem Gerät denn nun ist- denn wen wollen Sie im Discounter ansprechen? Okay, wenn Sie Glück haben, ist Ihr Gerät wieder da oder Sie erwischen zufällig dieselbe Verkäuferin, bei der Sie das Gerät reklamiert haben, aber eigentlich ist es sinnvoller, sich direkt an den Hersteller zu wenden, weil dieser eigentlich auch ein Interesse daran hat, den Kunden zufrieden zu stellen (wobei das bei Billig Elektroartikeln sicherlich nicht immer der Fall ist).
Ihre Überlegungen interessieren mit nicht im geringsten. Entweder verhält sich Lidl gesetzeskonform oder sie sollen die Kosten (selbstverständlich ist dieser Vorgang klagfähig) tragen.Es ist absolut unzumutbar, wenn hier auf Kosten seriöser Betriebe das Gesetz gebrochen wird, in anderen Ländern wurde diese Vorgangsweise bereits unterbunden. Wer nicht in der Lage ist, das gesetzlich vorgeschriebene Service zu bieten, soll eben seine Geschäftstätigkeit einstellen, ein etwas höheres und dafür seriöses Preisniveau würde sowohl Angestellten als auch Kunden langfristig zum Vorteil gereichen, an Importeuren von minderwertiger Schundware besteht keinesfalls ein Mangel.
Ist der Haarschneider von Ihnen geöffnet worden?
Wenn das der Fall ist, können sie sich das ganze Theater hier sparen, denn mit dem Öffnen des Gerätes, haben sie jegliche Garantie u GewährleistungsAnsprüche verloren!
Und kündigen Sie eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale an.
http://wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
Zitat: "die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gelten für Sie natürlich uneingeschränkt weiter. "
http://www.lidl.de/de/Unsere-Serviceleistungen
Alles gelogen?
Aber es bleibt nun mal Fakt, dass der Händler, der das Gerät verkauft hat, Ansprechpartner des Kunden ist für die Abwicklung von derartigen Reklamationen. Und der Händler (hier Lidl) ist seinen Pflichten hier nicht nachgekommen.
Punkt.
Egal wie oft sie es noch schreiben, Ihre Ausführungen über die gesetzliche Gewährleistung sind ganz einfach falsch.
Zitat: ". . Denn in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf ist es Sache des Händlers, dafür gerade zu stehen, dass die verkaufte Ware einwandfrei ist.
Er darf seine Kunden nicht auf den Hersteller verweisen. ....
... . Außerdem vermeidet es Missverständnisse, wenn der Kunde das Problem dem Hersteller direkt schildern kann.
Doch wenn er das nicht will, muss der Händler sich kümmern. "
Http://www.test.de/steuern-recht/meldungen/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/
Ist alles eine Auslegungssache.
Es ist nicht immer falsch, was man nicht versteht.
Dort ruft man an, schildert das Problem und in kurzer Zeit wird entweder ausgetauscht, repariert oder rückabgewickelt. (kostet nur EINEN Anruf). Schneller und einfacher geht es wohl kaum noch.
Ein Händler kann die Abwicklung der Gewährleistung auch auf Dritte übertragen.
Ausserdem, soweit ich es weiss, steht der Dienstleister für die Garantieansprüche auch in der Gebrauchsanleitung.