Ich hatte von Privat über Kleinanzeigen einen gebrauchten 7.1 Receiver gekauft. Der sollte nun über Hermes versendet werden.
Bei mir angekommen, war die Verpackung an einer Stelle beschädigt. Habe das Paket geöffnet und auch das Gerät hatte einen erheblichen Sturzschaden. Das Gehäuse mit Unterboden und Front ist beschädigt. Das wurde mir auch vom Lieferanten quittiert. Genauso wurde mir vom Verkäufer die Unversehrtheit der Ware bescheinigt.
Nach Schadensmeldung bei Hermes kamen nur Standardantworten und man wusste gleich, dass sich das niemand durchgelesen hat. Nach endlosen Widersprüchen schob Hermes es auf die Verpackung der Ware. Die Ware sei nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen. Es ist aber die Orginalverpackung des Herstellers, wie es auch der Handel geliefert bekommt und selbst wieder versendet (Fester, stabiler Karton mit den Styroporeinsätzen, von außen sichtbar, was den Inhalt angeht). Diese entspricht dem nach speditionsstandart geprüften Verpackungen und sollte nach Angaben des Herstellers eine Sturzhöhe von 70cm aushalten. Und diese soll nicht geeignet sein?
Wozu bezahle ich also eine Vesandversicherung, wenn Hermes mit seinen Kunden so umgeht? Also werde ich mich nun wohl an den Verbraucherschutz wenden müssen. Ich habe schon viel mit Hermes versendet und war bisher auch sehr zufrieden, aber unter diesen Umständen werde ich wohl nie wieder mit Hermes versenden.
Bestell-/Kundennummer: AuftrNr: 07616793056532 SchadensNr: 7263742
Meine Forderung an Hermes Logistik-Gruppe Deutschland:
Erstattung des Kaufpreises
Hallo ReclaBoxler-1663291,
wir werden uns Ihre Schadensmeldung noch einmal ansehen und uns innerhalb der nächsten drei Arbeitstage bei Ihnen melden. Allerdings sei angemerkt, dass für den Versand dieses Gerätes keine Spedition (Transport auf Palletten, Hebebühnen), sondern ein Paketdienst gewählt wurde.
Ihr Hermes Kundenservice
kommentare und trackbacks 7
Diese ist für Sammelversande auf Paletten etc. geeignet. Als einzelnes Paket jedoch völlig ungeeignet. Davon aml abgesehen, gibt es (zumindest mal bei DHL) in den AGB den Grundsatz, das die äußere Verpackung eines Paketes keinen Aufschluss auf den Inhalt geben sollte.
Wenn Hermes also den Schaden nicht übernimmt, wovon auszugehen ist, fordern Sie den Verkäufer mit Fristsetzung auf, den Kaufpreis gegen Rücknahme des aufgrund der fehlenden Umverpackung zerstörten Geräts zu erstatten.
Der Pc war auch obendrein auch noch mit Luftpolsterfolie ummantelt und der Karton verstärkt. Es scheint sich Hier um Firmenpolitik zu halten für entstandene Schäden nicht haften zu wollen. Die Paketversicherung ist eine Mogelpackung.