Am 3.2.2012 habe ich einen Gutschein für das Restaurant zum Schiffchen erstanden.
Es ist mir leider nicht möglich, den Gutschein einzulösen, da das Restaurant geschlossen ist bzw. nicht mehr existiert. Der Gutschein ist bis 4.8. gültig. Telefon und Internet der Firma existieren nicht mehr. Meine wiederholten Mails an Groupon wurden bis heute nicht beantwortet.
Nach Aussagen eines RA ist G. verpflichtet, den gezahlten Betrag i. H. von € 39,00 zu erstatten. Ich fühle mich von Groupon betrogen und halte diese Firma für sehr unseriös.
Bestell-/Kundennummer: Gutschein-Code: 50/5214
Meine Forderung an Groupon:
Erstattung des gezahlten Gutscheinbetrages
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 142 Tagen und 6 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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