Im Rahmen der Grundversorgung wurde ich im Juni 2011 nach der Insolvenz von TelDaFax Kunde der E.ON Bayern.
Zum 01.09.2011 wechselte ich dann erneut den Anbieter. Nach einer Aufforderung in einem Schreiben vom 29.08.2011 habe ich mit Mail vom 04.09.2011 den Zählerstand zum Vertragsende 31.08.2011 an die von E.ON in dem Schreiben genannte Mailadresse zdv@eon-energie.com mitgeteilt.
Seither warte ich trotz zweiter Mahnungen per Mail vom 09.12.2011 und vom 11.01.2012 (an die E.On Bayern AG) immer noch auf eine Schlussabrechnung. Für zwei weitere Aufforderungen an E.ON mit Mail vom 26.01.2012 und 10.03.2012 habe ich zwar jeweils eine Eingangsbestätigung mit Ankündigung einer zeitnahen Erledigung erhalten, getan hat sich aber seither immer noch nichts. Schon die Abbuchungsermächtigung für den Abschlag musste ich ein zweites Mal erteilen, nachdem ich eine Mahnung erhalten hatte, obwohl ich längst die Abbuchungsermächtigung erteilt hatte.Und jetzt, auch fast acht Monate nach Vertragsende, ist E.ON noch immer nicht in der Lage, eine Schlussabrechnung zu erstellen. Hätte ich eine Nachzahlung zu leisten, wäre diese sicher schon längst da. Ergibt sich aber wie hier eine Erstattung, lässt man schon mal die Abrechnung einige Zeit liegen.
Ich kenne das bisher nur von TelDaFax, aber bei E.ON war mir das neu.
Bestell-/Kundennummer: 1003120001 TK
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Erstellung der Endabrechnung und Erstattung der Überzahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 16.04.2012
Guten Abend, Herr Kratz,
Sie haben Recht, von einem kundenorientierten Energiedienstleister können Sie mehr erwarten. Wir bitten Sie um Entschuldigung, dass Sie bisher noch keine Endabrechnung erhalten haben und auch Versprechen nicht eingehalten wurden.
Leider können wir Sie heute nur noch um etwas Geduld bitten. Das sollte eigentlich nicht vorkommen und entspricht auch nicht unserem eigenen Anspruch an Servicequalität. Wir versichern Ihnen, dass wir mit Hochdruck an der Erstellung Ihrer Endabrechnung arbeiten.
Es tut uns leid, dass wir heute noch keine bessere Nachricht für Sie haben.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 10
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
05.11.2012 | 12:50 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Wie konnte ich auch nur etwas anderes annehmen, die beiden Gesellschaften haben doch ganz offensichtlich überhaupt nichts miteinander zu tun. Für mich ist die Sache damit jedenfalls erledigt, was soll man zu einem solchen Verhalten eines "kundenorientierten Energiedienstleisters" noch sagen?