14.04.2012 | 08:35 Uhr | 884 Views
Habe am 12.04.2012 im Penny Markt in Hamm/Sieg Freilandeier Gr. M gekauft. Zuhause musste ich feststellen, dass die Eier falsch deklariert wurden. In der Verpackung waren Eier der Klasse S, nämlich bis 53g. Alle Eier hatten nur ein Gewicht von 47-52g.
Meine Forderung an PENNY-Markt:
Überprüfung und sofortige Korrektur
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dieser Kommentar wurde entfernt.
Der BF hat Eier der Größe M gekauft. M bedeutet Gewichtsklasse 53 bis 63 g, also durchschnittlich 58 g.
Die gekauften Eier hatten Gewichte von 47 - 52 g, also im Mittel 49,5 g.
Somit lagen die Gewichte um 15 % unter dem Soll. Trotz Toleranzen sind diese Abweichungen zu groß.
Vorschläge:
- Der Penny-Markt versieht das Preisschild mit einem Hinweis auf "S" und passt den Preis um 15 % nach unten an.
- Der Chefkommentator (IQ-Klasse S: unter 53) geht zum Eichamt.
"Sooo, jetzt mal nachrechnen:
Der BF hat Eier der Größe M gekauft. M bedeutet Gewichtsklasse 53 bis 63 g, also durchschnittlich 58 g.
Die gekauften Eier hatten Gewichte von 47 - 52 g, also im Mittel 49,5 g.
Somit lagen die Gewichte um etwa 15 % unter dem Soll. Trotz Toleranzen sind diese Abweichungen zu groß.
Vorschläge:
- Der Penny-Markt versieht das Preisschild mit einem Hinweis auf "S" und passt den Preis um 15 % nach unten an.
- Der Chefkommentator (s. o.) geht zum Eichamt. "
1. Ich beziehe mich auf die Beschwerde. Mein sachicher Kommentar hierzu ist in den ersten 9 von 10 Zeilen meines Ursprungskommentars zu lesen.
2. Die 10. der 10 Zeilen bezieht sich auf den Chefkommentator. Der faselt etwas von einer "lächerlichen" Beschwerde, von Waageneichung und in einem gelöschten Kommentar was vom Eichamt. Hierzu mein passender Kommentar. Es ist üblich hier, dass man auch Stellung zu Kommentaren nimmt. Dies tun Sie ja ebenfalls.
Ihrem letzten Satz stimme ich zu. Fragt sich wirklich, wer.
Im Übrigen ist es gut, wenn jemand anderen Usern hier eine Warnung gibt.
Selbst wenn Ihre Kaffeesatzleserei ("höchstwahrscheinlich") stimmen würde: Ich wüsste immer noch nicht, warum die Beschwerde lächerlich ist. Meinen Sie unpassend? Ihr Kommentar ist lächerlich.
"Sooo, jetzt mal nachrechnen:
Der BF hat Eier der Größe M gekauft. M bedeutet Gewichtsklasse 53 bis 63 g, also durchschnittlich 58 g.
Die gekauften Eier hatten Gewichte von 47 - 52 g, also im Mittel 49,5 g.
Somit lagen die Gewichte um etwa 15 % unter dem Soll. Trotz Toleranzen sind diese Abweichungen zu groß.
Vorschläge:
- Der Penny-Markt versieht das Preisschild mit einem Hinweis auf "S" und passt den Preis um 15 % nach unten an. " Den letzten Satz lasse ich mal weg.
Veröffentlichung der Liste geschützter Firmen und Kommentatoren
Passt schon, hier darauf hinzuweisen. Wir wissen doch: Ins Geschäft zurückgehen (!), die Mindermenge reklamieren, ein "Entschuldigung" hören, neue Eier erhalten, und was passiert? Der nächste Dumme kriegt die Eier der Klasse S zum Preis der Klasse M.
Der Weg des Beschwerdeführers war richtig. Ich selbst habe mich heute in meiner Penny-Filiale überzeugt: Bei mir war die Mindermenge "nur" 13%.
Und nun, liebe Redaktion, löschen Sie mal wieder fleißig diesen Beitrag.
Desweiteren für die Einhaltung
- der EG-Basis-Verordnung zum Lebensmittelrecht: Grundlage für die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher auf europäischer Ebene,
- des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) : regelt in Deutschland zusätzlich die Herstellung und den Verkehr mit Lebensmitteln,
- die Einhaltung Grundprinzipien des Lebensmittelrechts zum Schutz der Verbraucher:
a) Schutz vor Gesundheitsgefahren: Gesundheitsschädliche Lebensmittel dürfen nicht in den Handel gebracht werden.
b) Schutz vor Täuschung: Aufmachung und Kennzeichnung eines Produktes darf Verbraucher nicht über den Inhalt täuschen.
c) Sachgerechte Informationen: Die Angaben über ein Lebensmittel, zum Beispiel über Preis, Zutaten oder Qualität, müssen eindeutig und wahr sein.
- die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) beinhaltet die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
- weitere wichtige Kennzeichnungsnormen: zum Beispiel Eichgesetz, Preisangabenverordnung, Nährwert-Kennzeichnungsverordnung