Am 30.12.2011 habe ich die Mieträume an den Vermieter zurück gegeben. Bereits am 01.01.2012 habe ich der E.on Bayern Vertrieb GmbH in Landshut das Übergabeprotokoll mit den Zählerendständen (natürlich von Mieter und Vermieter unterzeichnet) zugesandt in der Annahme, dass dann auch die Endabrechnung vollzogen wird.
Trotz meiner Nachfragen am 01.02., 05.03., 13.03. und 14.03.12 (Sie sehen - man ist schon geduldig) ist man auch jetzt noch nicht in der Lage, die Endabrechnung zu erstellen. Grund: das Computerprogramm zur Abrechnung funktioniert nicht!
Frage: Seit Januar funktioniert das Programm nicht? Bei solch einer großen Firma, wo sicherlich mehr als eine Person für die Programme zuständig ist, wohl eher nicht glaubhaft.
Übrigens: Die netten ersten Ausreden wie, Zählerstand ist nicht da usw., wurden bereits schon abgeklärt und mit Empfangen von E.on bestätigt.
Bitte, bedenken Sie, dass es mittlerweile seit 04.02.12 gesetzlich vorgeschrieben ist (novelliertes EnWG), dass die Endabrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erstellt werden muss.
So wie es hier aussieht, kein Grund E.on weiter zu empfehlen.
Bestell-/Kundennummer: 282011604657 und 282027710834
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Sofortige Endabrechnung beider Zähler
Antwort auf die Beschwerde vom 14.03.2012
leider hat es deutlich zu lange gedauert, Ihre Schlussrechnung zu erstellen. Dafür bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.
Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht: Ihre Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen.
Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist, und freuen uns, wenn Sie wieder einmal Kundin bei uns werden wollen. Sie finden immer wieder Angebote auf www.eon.de.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
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Und noch ein Tipp: Sie selbst können sich die Finger Wund schreiben. alles sinnlos; aber wenn Sie ein einziges Mal einen Rechtsanwalt beauftragen (egal was der schreibt, Hauptsache der Kopfbogen stimmt), landet Ihr Anliegen in der Rechtsabteilung dieses Unternehmens und Sie bekommen sofort das was Sie wollen. Ist schon komisch, hat bei mir aber geklappt und der Anwalt hat nichts anderes verlangt als ich in den gefühlten 476 Schreiben davor.
Beschwerde ist gelöst