Nach fünf Jahren Abstinenz bei der FK Bautzen hat unser Sohn (24 J.) erneut Anspruch auf Kindergeld. Was die Bearbeitung anbelangt, es hat sich in dieser Hinsicht nichts geändert. Es ist die reinste Schikane!
Seit sechs Monaten werden wir hingehalten und die Nachzahlung hat sich schon auf über 3000,- Euro erhöht. Hier steckt System mit Hinhaltetaktik dahinter. Nach Ablauf von sechs Wochen bekommt man wieder Bescheid, dass noch irgendwelche Unterlagen fehlen und diese sollen erneut nochmal eingereicht werden. Zuerst waren es Ausbildungsverhältnisse, die nochmals zu klären waren. Dann wollte man wieder Nachweise über Verdienstabrechnungen und erhöhte Werbungskosten. Jetzt will man noch eine Bescheinigung über die Dauer des geleisteten Wehrdienstes, obwohl das für die Berechnung nicht relevant ist, da wir Kindergeld für die Dienstzeit gar nicht beantragt haben.
Inzwischen habe ich nun schon mehrmals sämtliche Unterlagen eingereicht, die jedes Mal von einem anderen Beamten bearbeitet werden und somit weiß die eine Hand nicht, was die andere tut. Somit gewinnt man Zeit und es vergehen Wochen und Monate. Man ist nicht gewillt zu zahlen, bis die genervten Familien aufgeben und es dann ganz sein lassen.
Bestell-/Kundennummer: KG - Nr. 072FK528993
Meine Forderung an Familienkasse Bautzen:
Zahlung des Kindergeldes ab Sept. 2010
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 227 Tagen und 21 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 13
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Traurig, aber wahr!
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Die geforderte Nachzahlung von 16 Monaten ist noch nicht erfolgt, da nach Einspruch mit Fristsetzung erneut Unterlagen angefordert wurden. Durch den Einspruch habe ich jedenfalls erst mal einen persönlichen Ansprechpartner. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen, wird Klage beim Finanzgericht eingereicht.
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Für die Monate 07-12/2010 fehlten in unserer Akte wieder mal Einkommensnachweise, obwohl reichlich Papier eingereicht wurde.
Nach Rücksprache mit unserer Bearbeiterin haben wir auch auf Anraten vom RA eine schlichte Änderung in der Klagefrist beantragt. Gegen die Ablehnung der schlichten Änderung soll erneut ein Einspruch möglich sein. Erst dann darf geklagt werden.
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26.07.2012 | 19:18 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
nachgezahlt. Für die restlichen Monate wurde der Grenzbetrag durch die Zahlung von Entlassungsgeld nach Wehrdienstzeit geringfügig überschritten, so dass kein Kindergeldanspruch für 2010 bestand.