Ich habe bei Bezug meiner Wohnung im August 2010 mich für Flexstrom entschieden. Nach einem Jahr bekam ich dann eine saftige Erhöhung des Beitrags, darauf hin habe ich fristgerecht gekündigt zum 01.11.2011 (Belieferungstermin war der 01.11.2010).
In dem Hin und Her wurde eine Mahnung von mir übersehen. Darauf hin bekam ich Post der Syllego, da ich nur meinen normalen Quartalsabschlag gezahlt und die Mahngebühren nicht bezahlt habe.
Nun bekam ich im Januar meine Abschlussrechnung von Flexstrom, hierbei ist aufgefallen, dass die Mahngebühren mit meinem Guthaben verrechnet worden waren. Dies habe ich Syllego schriftlich per Fax mit geteilt.
Heute bekam ich ein weiteres Schreiben der Syllego., wo sie ihre eigenen Mahngebühren anmahnen und mir mit rechtlichen Schritten drohen.
Ist das Mahnen für Mahngebühren überhaupt rechtskräftig, wenn die ursprünglichen Forderungen mit einem Guthaben verrechnet wurden?
Bestell-/Kundennummer: 20120015834
Meine Forderung an FlexStrom:
Einstellung des Mahnverfahrens auf Grund falscher und nicht haltbarer Forderungen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Man hat das Recht zur Aufrechnung. Wenn also zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung ein Anspruch auf Zahlung des Guthabens bestand, ist die Mahnung m. E. hinfällig. Wenn aber zum Zeitpunkt der Fälligkeit kein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens bestand, dann ist die Mahnung incl. Gebühren wohl rechtens.
Hier steht auch noch etwas:
http://de.reclabox.com/beschwerde/34688-syllego-inkasso-berlin-syllego-inkasso
Mal die Postings hierzu durchlesen.
Ihr Anwalt sollte mal einen Brief schreiben. Sie werden sehen, danach sind die Mahngebühren ganz schnell ausgebucht.
Selbstverständlich können Mahnkosten, sofern Sie korrekt erhoben wurden, wiederum mit zusätzlichen Mahnkosten gemahnt werden. So ist das rechtlich. Viele Firmen verzichten allerdings, da der Aufwand häufig über dem Ertrag stehen.
Zu lesen z. B. hier:
http://www.piloh.de/bezahlen-mahngebuehren.html
Vielleicht übernimmt ja der "große Inquisator" für die Leser in diesem Forum die Folgekosten, da er ja diese so gut und mit ausgeprägtem Fachwissen informiert hat.
Http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/BGH-Urteil-zu-verspaeteten-Zahlungen-Mahnkosten-oft-unberechtigt-1604836-2604836/
Http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/BGH-Urteil-zu-verspaeteten-Zahlungen-Mahnkosten-oft-unberechtigt-1604836-1604894/
Umfangreiche Urteilssammlung zu "Inkassogebühren sind in der Regel nicht durchsetzungsfähig:
Http://www.gutefrage.net/frage/was-kann-passieren-wenn-man-die-eigentlche-rechnung-bezahlt-jedoch-nicht-die-inkassogebuehren
Das BGH-Urteil ist mit diesem Fall nicht zu vergleichen. Hier hatte die Klägerin die Mahnung an die falsche Adresse geschickt.
Hier ging es dann letztlich um Inkasso/Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren. Da die Mahnung dem Beklagten nicht zugegangen ist, waren diese Gebühren natürlich auch nicht durch zu setzen.
Mahnkosten sind natürlich gerechtfertigt, wenn der Mahnende sich an die rechtlichen Vorschriften hält.