Kurz vor Weihnachten veröffentlichte der MediaMarkt in einer gängigen großen Bremer Tageszeitung tagesaktuell mehrere Angebote, u. a. für einen MP4 Player und einen Wasserkocher. Deswegen habe ich mich auf den Weg zur Waterfront gemacht, um dort besagte Produkte zu erstehen (Anfahrtszeit 1 Stunde).
Es stellte sich heraus, dass
a) die Mitarbeiter von dem Sonderangebot des MP4 Players nichts wussten und der Sonderpreis daher auch nicht ausgezeichnet war. Es gab viel Ratlosigkeit und nach fast einer halben Stunde eine lahme Entschuldigung, man wüsste von nichts, könne aber auch nichts dafür. Folglich ein Flop.
b) der Wasserkocher, angeblich ein Angebot, wurde laut Aussage einer Verkäuferin nie geliefert, damit war das Angebot ein vollkommen falsches Lockangebot.
Daraufhin habe ich einen anderen Wasserkocher gekauft, ausgezeichnet war er mit einem Preis von 19 €, an der Kasse wurden mir dann mal locker 22 € berechnet, die Kassiererin wusste auf Nachfrage von nichts. Also reklamiert, nach viel hin und her von auch noch pampigem Personal dann nach 20 Minuten das Geld zurück bekommen.
Alles in allem über eine Stunde im Markt gewesen und nichts von dem bekommen, was angeblich da sein sollte und großspurig extra angeboten wurde. Zusätzlich stimmten die Preise dann noch nicht mal. Versuche telefonischer Kontaktaufnahme bezüglich einer Beschwerde schlugen mehrfach fehl. So nicht.
Meine Forderung an Media Markt:
Angebote sollten Angebote sein - Schluss mit solchen Praktiken!
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 253 Tagen und 2 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Was geht Sie die Anfahrtszeit an, welche sich nicht einmal beurteilen können.
Viele Menschen haben mindestens eine Stunde Anfahrtszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um einen Elektronikmarkt zu erreichen.
Hier geht es _ausschliesslich_ um die Nichtverfügbarkeit beworbener Produkte und nicht um ein Forum für selbstüberhebliche Möchtegern-Kommentatoren.
Was hat das mit dem rechtlichen Verstoß seitens MediaMarkts zutun?
Zum Lockangebot gehören immer Zwei. Einer der lockt und einer der sich locken lässt. Vielleicht sollte MEDIA-MARKT noch Brotkrumen auslegen, dann hätte der BF die Lokalität sicherlich noch schneller gefunden.
Der einzigen beiden, die hier eine Grundschulung brauchen, sind der Mediamarkt nach §5a UWG und Sie im logischen Denken über Sinn und Unsinn eines Angebotes.
Wie selbstschädigend veranlagt muß man eigentlich sein, nach Gesetz verbotene Praktiken zu Lasten des Kunden auch noch zu verteidigen?