Man liest ja hier in der "ReclaBox" viel über Abzockerei und Internetbetrügerei. Ein guter Bekannter ist jetzt Opfer von so einem Musikportal namens "SPARSCHWEIN AG" mit angeblichen Sitz in Regensburg geworden. Niemals nutzte er so einen dubiosen Dienst, zumal dieser Anbieter "SPARSCHWEIN AG" laut Recherchen im Internet einer der größten Abzocker ist. Jetzt erhielt er Post von einem Inkassounternehmen,w elches sich "UGV", Sitz in Harthausen, nennt. Dieses "Inkassounternehmen" ist laut weiteren Recherchen genau so eine Bande, ebenso bekannt für arglistische Täuschung und Mitwisserschaft. Wann endlich wird solchen Banditen das Handwerk gelegt? Ach so,diese Bande von der "SPARSCHWEIN AG" findet man neuerdings unter "DEMEKON", scheinen ja damit vermeiden zu wollen daß die ganze Abzockerei mal auffliegt?
Meine Forderung an DEMEKON Entertainment:
Öffentliche Stellungnahme der "SPARSCHWEIN AG", oder besser jetzt "DEMEKON" hier in der Reclabox
Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 228 Tagen und 2 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Am 24.07.2009 hat die DEMEKON AG/UGV ohne Erlaubnis und Abbuchungsauftrag erneut 53,70 € von meinem Konto abgebucht.
Dazu kommt noch, dass ich den "Dienst" der DEMEKON niemals nutzten konnte, da, so wie mir nach Vertragsabschluß gesagt wurde, der Dienst nicht mit Windows Vista kompatibel sei. Eine Fehlerbehebung ist natürlich gescheitert.
Grüße, Holger
ein Bekannter hat bei einer ähnlichen AG gearbeitet und schon sehr bald gekündigt, als im klar wurde, was da auf Kosten anderer betrieben wird.
Ich habe zufällig mitbekommen, was da so läuft. Dort sitzt nicht etwa ausgebildete Fachkräfte im Support und schreiben Mahnungen. Nur ganz wenige unausgebildete Teilzeitkräfte arbeiten dort in rotierender Schicht und hauen mit einer Vielzahl von forgefertigten Templates Mahnschreiben raus. In enger Zusammenarbeit mit Inkasso und Anwalt, bzw. die Firma ist Inkasso selbst, werden da Jugendliche und v.a. Kinder um Zahlung gebeten. Diese Masche funktioniert - der Laden läuft, der Rubel läuft. Die Geschäftsführung meint, selbst schuld, wer da seine Kontodaten angibt und nicht richtig lesen kann. Da läuft also Abzocke im großen und organisierten Stil an Minderjährigen und Jugendlichen ab und die Verantwortlichen sind sich keiner Schuld bewusst. Dutzende von Strafanzeigen durch die Polizei liegen vor. Folglich haben diese AG's auch Templates an die Polizei.
Der Verbraucherschutz Hamburg rät bei der Demekon: Sofort schriftlichen Widerspruch - vor Gericht - einlegen, dann wird die Klage meist fallen gelassen, da diese AGs und deren Hand in Hand zusammenarbeitenden Inkassotochterfirmen der Staatsanwaltschaft längst bekannt sind. Das deutsche Recht ist also auf Eurer Seite - macht Gebrauch davon!
4. Gerichtliche Geltendmachung
Die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist ernst zu nehmen. Tatsächlich wurden Verbrauchern immer wieder Mahnbescheide zugestellt. Hier ist ein Handeln der Betroffenen dringend notwendig, um letztlich einen vollstreckbaren Titel zu vermeiden. Daher sollte dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen auf jeden Fall schriftlich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Eine Überleitung des Verfahrens in einen Zivilprozess hat die UGV nach den vorliegenden Informationen bislang immer wohlweislich vermieden.
http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteKontoSchulden/UGV-Inkasso.aspx
Wehrt Euch - Informiert euch - Legt Widerspruch ein - Erstattet Anzeige
meine Tochter erhielt am 4.2. erneut zwei Briefe von einem Rechtsanwalt mit unterschiedlichen Aktenzeichen mit Zahlungsaufforderungen, sie versicherte mir, dass sie diese Firma (Sparschwein bzw. Demekon) gar nicht kennt, habe hier gelesen, wir sollten auf das gerichtliche Mahnverfahren warten, aber sollte man vorher nicht doch etwas unternehmen?
Wie kann man solchen Firmen Einhalt gebieten?
Ja, mir ist das Gleiche passiert. Sechs Rechnungen habe ich bekommen, davon drei bezahlt in 2009. Nur deshalb bezahlt, weil man manches Mal schnell ein Häckchen an eine Seite einfügt. Die Rechnungen und Mahnungen liefen unter "Sparschwein AG" und Demekon. Natürlich kam die Post immer von UGV und einer mysteriösen Rechtsanwaltskanzlei. Seltsam ist, dass die Unternehmen nicht selbst einklagen. Das Schreiben an UGV blieb natürlich unbeantwortet. Nach einem Jahr kommt nun - datiert vom 12.03.2010 - wieder eine Mahnung und am 16.3.10 rief mich eine Person von der "UGV" an, wollte diesen Betrag von 86,99 € umgehend, ansonsten Gericht usw. Ich verstehe nicht, dass der Verbraucherschutz von Hamburg über diese Machenschaften informiert ist und nichts unternimmt. Es gibt genug Geschädigte. Gemäß BGB ist dies arglistische Täuschung und Betrug. Kann nun jeder betrügen und wird nicht belangt! Es ist eine bodenlose Frechheit und Dreistigkeit. Wo bleibt hier der Staatsanwalt?
Ich habe es von vornerein ignoriert, auf die Forderungen von über 200 Euro einzugehen. Jetzt gerade vor einer halben Stunde habe ich einen Brief geöffnet, und was stand da drinn? RAe Wehnert & Kollege. Von der Firma Demekon Entertainment AG.
Ich werde es auch weiterhin ignorieren, weil mein hart erarbeitetes Geld bekommen die NICHT.
Noch was, mir ist hier aufgefallen, dass die geforderten Beträge immer fast gleich hoch sind, mit nur kleinen Schwankungen. Ich habe auch eine Rechnung in Höhe von 142, 68,- Euro. und noch andere Summen, die sich kaum unterscheiden.
Sparschwein AG = Demekon AG,
schaut mal auf der Seite von der Verbraucherzentrale, Internet /
PDF Datei "Brief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung"
Den an die UGV schicken und dann habt ihr Ruhe!
Viel Glück
Brief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung
Absender:
Einschreiben mit Rückschein
FKH GbR Demekon Entertainment AG ehem. Sparschwein AG
Vertreten durch UGV Inkasso GmbH Datum
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr. / Kunden-Nr. Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom.01.04.2011. machen Sie einen Betrag in Höhe von 115,87.Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutz-gesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Zudem habe ich der Sparschwein AG dasselbige Schreiben zukommen lassen.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wieso unternimmt der Gesetzgeber nichts gegen solche Machenschaften?
Problematisch ist, wenn man sich einmal mit diesen Leuten eingelassen hat, vom heimischen Computer aus, irgendwann mal bezahlt hat, eine Anerkennung unterschrieben hat etc. pp. Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen. Dann ist Schadensbegrenzung angesagt.
Ab dann: Kündigungen, Widersprüche usw. immer per Einschreiben mit Rückkarte und noch einen Bekannten oder Verwandten beim Eintüten des Briefes als Zeuge haben. Kleines Stück weiter oben ist ein Schreiben der Verbraucherzentrale. An diesem Schreiben überprüfen, ob beim Zustandekommen des Vertrages etwas zu beanstanden ist. Kleine Summen unter 30 Euro unter diesen Umständen lieber zahlen. Der Aufwand, dran vorbei zu kommen, ist wahrscheinlich größer. Lehrgeld.
In Zukunft vorm Abschließen von Verträgen immer im Internet nachsehen, welchen Ruf die Firma hat, mit der man sich da einlassen will.
Der Abzock-Schutz von Computerbild könnte nützlich sein.
Näheres unter http://www.computerbetrug.de/abofallen-im-internet/drohung-mit-der-ip-adresse
http://www.computerbetrug.de ganz tolle Seite für jeden, der mit Internet-Abzockern Ärger hat.