Im Scheidungsprozess vor dem OLG Naumburg ließ ich mich durch Frau Rechtsanwältin Ingrid Fritze aus Bernau vertreten. Leider, muss ich einfügen!
Die wichtigsten Fragen, wie "was kostet mich der Prozess," sind immer überlächelt worden, Auskünfte dahingehend beschwichtigt, es wird ihnen etwas kosten, ich arbeite ja nicht umsonst, keine Zahlen. Schon gar nicht, da diese Anwältin wusste, dass nach den vorliegenden Unterlagen Beträge in Höhe von 7000,00 Euro möglich sind. Ein einziges Wort in diese Richtung und ich hätte eine außergerichtliche Einigung OHNE Anwalt durchgeführt.
Wie gesagt, über Kosten blieb ich bis Prozessende im Unklaren. Ein Prozesshilfeantrag wurde durch die Kanzlei ausgefüllt und ich erhielt auf meine konkrete Frage, was habe ich zu erwarten, die Antwort: "Etwa 30,00 Euro monatliche Raten!"
Im Prozess saß Frau Rechtsanwältin Fritze neben mir, als ginge sie die Sache nichts an. Ein einziger Satz während der Verhandlung wurde von einem der drei Richter mit: "tut hier nichts zur Sache" abgewinkt! Durch das Gericht wurde mir ein Vergleich vorgeschlagen, den ich dann annahm. Die unverzüglich nach dem Prozess eingehenden Honorarforderungen von rund 6000,00 Euro wurden selbstverständlich mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung an mich gesendet. So wie es sich für einen Rechtsanwalt gehört, der unverdientermaßen schnell an sein Geld kommen will.
Meine Forderung an Anwaltskanzei Ingrid Fritze:
Überarbeitung der Honorarforderungen auf ein erträgliches und verdientes Maß!
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 261 Tagen und 14 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 12
Kanzleiphilosophie
Es gehört zum Konzept der Kanzlei nicht den größtmöglichen Profit zu erzielen, sondern für den jeweiligen Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungen zu finden.
Und sowas schimpft sich Fachanwältin für Familienrecht.
Http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gericht/content_05.html
Http://www.finanztip.de/recht/familie/scheidung-kosten-rechtsanwalt.htm
So einfach ist das.
Ich weis nun, dass ich wohl vorher übers Internet ein paar Auskünfte zu vernünftigen Anwälten hätte einholen sollen, aber aus Bequemlichkeit nimmt wohl jeder erst einmal den, den man gut erreichen kann! LEIDER!
Vorher erkundigen und nicht lockerlassen. Gehen Sie in den anderen Lebensbereichen auch so vor?
Erst mal machen, und dann fragen was der Spass kostet?
1) Scheidungsprozess außergerichtlich geht nicht. So etwas gibt es nicht.
2) Was ist aus dem PKH-Antrag geworden? Ist er abgewiesen worden? Haben Sie Berufung eingelegt und PKH ist wegen Aussichtslosigkeit versagt worden?
3) Schon mal einen Zivilprozess besucht? Nicht im Fernsehen, sondern in der Realität, da wird nicht lange rumdebattiert. Es werden Anträge und Gegenanträge gestellt und tschüss.
4) Das Gesetz kann auch die Anwältin nicht umgehen. So kann die Rechtsanwältin die Rechnung zwar übersenden, aber nicht gleichzeitig vollstrecken. Dafür ist ein Titel erforderlich, d. h. MINDESTENS eine Zustellung hätten sie bekommen müssen. Hier wird dermaßen verkürzt und falsch vorgetragen, dass das ganze ein schlechtes Bild auf den Berufsstand Rechtsanwalt geworden wird.
Ich tippe darauf, Sie haben gegen den Rat der Anwältin Berufung einlegen lassen, diese verloren und ärgern sich nun über sich selbst.
13.08.2012 | 14:40 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.