Auch ich bin auf das Angebot von Flexstrom hereingefallen. Als dann am 15.12.2011 im Downloadbereich die massive Preiserhöhung um über 40% lag, erkannte ich im Weihnachtsstress nicht die Wichtigkeit oder habe es versäumt abzurufen. Auch wurde mir das Dokument nicht entsprechend seiner Relevanz zugestellt.
Im Januar versuchte ich noch mit einer Sonderkündigung aus wichtigem Grund nach §314 BGB den Knebelvertrag zu entgehen. Aber Flexstrom reagierte nur mit einer höflichen Ablehnung. Dabei kann ich mich auf die fehlende Sonderkündigungsfrist in den AGB's beim Vertragsabschluß berufen. Diese war damals nicht explizit benannt im Gegensatz zur heutigen AGB. Und damit gilt sie für mindestens vier Wochen.
Zu allem Überfuß endet mein Mietvertrag genau bei Vertragsende und es ist ungewiss, ob ich den neuen Zähler im Gemeinschaftshaushalt auf mich laufen lassen kann. Laut AGB muss ich das aber, falls technisch möglich. Also definitiv verzwickt. Und ungeheuer nervenaufreibend.
Bestell-/Kundennummer: 90001615498
Meine Forderung an FlexStrom:
Entlassung aus Vertrag
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Desweiteren muss im persönliche Schreiben des Versorgers auf das ausserordentliche Kündigungsrecht ihrerseits hingewiesen werden.
Da ihnen demnach keine Erhöhungsmitteilung zuging, den erhöhten Preisen widersprechen, die Einzugsermächtigung kündigen und die alten Preise per Überweisung zahlen. Hilfsweise kündigen wegen Erhöhung.
Od Flexstrom ihre Kündigung akzeptiert oder nicht ist doch erstmal nebensächlich, die wollen Geld von ihnen.
www.vzhh.de/energie/30195/5000-euro-klage-gegen-flexstrom.aspx
Zitat:
".. . Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, rät von den Flexstrom-Angeboten ab.
Beim Vertragsabschluss stehe das Prinzip der Vorkasse im Vordergrund, in dieser Hinsicht ähnele das Geschäftsmodell dem von Teldafax.
„Die Bonuszahlungen werden nur als Kö. der für die Kunden ausgelegt“, sagt Hörmann.
Und: „Es ist keine gute Idee, nur auf den vermeintlich günstigen Preis zu schauen. “
Neben Hörmann sieht Aribert Peters, Geschäftsführer des Bundesverbands der Energieverbraucher, mit dem Schlichterspruch die Kritik an Flexstrom untermauert.
Peters hat die Bundesnetzagentur aufgefordert, die „Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ von Flexstrom zu durchleuchten. ..."
Http://www.derwesten.de/wirtschaft/flexstrom-elektrisiert-verbraucherschuetzer-id6240153.html
Http://www.derwesten.de/wirtschaft/flexstrom-elektrisiert-verbraucherschuetzer-id6240153.html
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!
Und Vorsicht! Flexstrom versucht unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie" (gleiche Anschrift und AGB wie Flexstrom) auf Kundenfang zu gehen!
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst