Sehr geehrte Damen und Herren,
im Angebotsprospekt von "Hol ab" vom 29.12.2011 wurden angeboten: 2 Kisten Hemmelinger dazu 6-er Träger Alster im Preis vom 15 €. Habe zwei Kisten Hemmelinger gekauft. Leider das Alster hat man nicht dazu bekommen, auch keinen Ersatz.
Der Verkäufer hat mir erklärt: Alster wurde nicht geliefert und Ersatz dafür hat er auch nicht. Ich finde das nicht in Ordnung und erwarte von der Firma "Hol ab" wenigstens Erklärung.
Ich warte auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Piontek
Meine Forderung an HOL'AB! Getränkemarkt:
Entschuldigung oder Erklärung oder Ersatz
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 290 Tagen und 0 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steht eindeutig, dass eine Irreführung den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllt.
Und da braucht man wohl nicht zu diskutieren, ob eine Werbung, bei der beim Kauf von bestimmten Produkten noch etwas on top versprochen wird ohne dass es diese "on top" Sachen gibt, irreführend ist.
Wenn Frau Piontek so erpicht auf Alster ist, kann sie es sich ja woanders besorgen. Das bekommt man in Norddeutschland fast an jeder Straßenecke!
Natürlich können Fehler passieren, aber dann sollte man als Markt wenigstens eine Ersatzlösung parat haben, meinetwegen ein Versprechen, dass man mit Vorlage des Kassenbons beim nächsten Besuch das versprochene Geschenk erhält.
Ansonsten: Unlauteter Wettbewerb
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst