Ich tue es sehr ungern und werde auch zusätzlich versuchen, mit dem zuständigen Filialleiter Kontakt aufzunehmen, aber ich bin so wütend.
Ich war mit meiner Tochter (6 Jahre) einkaufen und sie hat das Gerät für den Bonauswurf angefasst und wurde von der Kassiererin mit der Hand unter die Nase vor den Mund gehauen. Die Kassiererin hat sich erst entschuldigt, als andere Kunden auf meine weinende Tochter aufmerksam wurden.
Zum ersten ist niemandem erlaubt, meine Tochter zu hauen (ich tue das nicht mal selber) und zum zweiten habe ich in diesem Zusammenhang heute gehört, es sei schon einmal vorgekommen, dass sie handgreiflich Kindern gegenüber geworden ist.
Erst lässt die Qualität der Ware immer mehr nach und dann muss man sich auch noch so etwas gefallen lassen? Nicht mit mir, dann gehe ich bald woanders einkaufen.
Meine Forderung an PENNY-Markt:
Dass man sich als Kunde nicht mit solchen Dienstleistern ärgern muss
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, auch ich kann die Handlungsweise der Kassierin natürlich nicht gutheißen, aber diesen Vorfall zu instrumentalisieren, um sich auch noch über die Qualität der angebotenen Ware zu beschweren, hat doch irgendwie einen etwas faden Beigeschmack. Finden Sie das nicht auch?
;-)
Ich habe das eben mit meinen beiden Mädels (5 und 7 Jahre alt) ausprobiert.
Die kommen da nur ran, wenn sie der Kassierein auf den Schoß krabbeln oder sich hinter dem Stuhl vorbeidrücken.
?
Auch der Versuch ist str a fbar!
Ungeachtetdessen, dass es von einem Erwachsenen äußerst f e i g e ist, ein Kind zu schlagen, sind in Deutschland Körperstr a fen verboten!
Insbesondere sind alle Körperstr a fen in der Kinder er ziehung seit dem Jahr 2000 ausdrücklich aufgrund des Gesetzes zur Äch tung von Ge walt in der Er ziehung ver b oten!
Wenn jemals jemand mein Kind schl ägt, wird derjenige von mir verbal gehörig zusammenge staucht werden und mein nächster Weg wird zur Poli zei wache zwecks Erstattung einer Str a fanzeige führen (geht in NRW z. B. online).