Die Therme wurde am 26.08.08 in Betrieb genommen.
Anzahl der Störungen durch Stillstand der Anlage in 2008: 1x, in 2009: 5x, in 2010: 3x, in 2011 bis jetzt 2x. Bezogen auf die Betriebszeit der Anlage von ca. 18 - 20 Monate hatten wir jeden zweiten Monat einen Störfall.
Wolf GmbH hat in dieser Zeit Überwachungselektrode, Gasgekühlter Brennkammerdeckel, Temperaturwächter Brennkammerdeckel, Heizwäremtauscher D 300 ausgetauscht. Diesen Austausch haben Mitarbeiter von WOLF GmbH durchgeführt. Gereingigt wurde die Anlage in dieser Zeit, einschließlich der letzten Reinigung vom Juli dieses Jahres ca. 12 x.
Trotz dieses enormen Aufwandes ist es WOLF GmbH bis heute nicht gelungen, die Ursache(n), die zu den Störungen führen, ausfindig zu machen, wie die letzte Störung von gestern erneut unter Beweis stellt. Wir haben uns diese Brennwert - Anlage an Hand der Beurteilung der Stiftung Warentest ausgewählt.
Meine Forderung an Wolf:
Austausch der kompletten Anlage vs. funkt. -fähige Therme oder Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung
Antwort auf die Beschwerde vom 04.12.2011
Sehr geehrter Kunde,
leider geben Sie in Ihrer Beschwerde weder Ihren Namen noch das Objekt bekannt, um welches es sich bei Ihrer Reklamation handelt, so dass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Möglichkeit haben, zu Ihrem Anliegen Stellung zu nehmen.
Reklamationen werden im Hause Wolf stehts mit hoher Priorität behandelt. Um schnellstmöglich reagieren zu können und Ihnen einen akzeptablen Lösungsvorschlag unterbreiten zu können, möchten wir Sie bitten unter Angabe Ihrer Kontaktdaten sowie unter Angabe des Objektes sich direkt mit Wolf in Verbindung zu setzen unter: service@wolf-heiztechnik.de
Wir werden uns nach Eingang Ihrer Nachricht unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen und eine Lösung mit Ihnen erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice
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So jedenfalls die Meinung in unserer Branche. Wer nicht mehr ausgeben will oder kann, muss mit geringerer Qualität (Produkt und Service) leben.
Ernsthaft:
Wer ist Ihr Vertragspartner? (Örtlicher) Heizungsbauer oder Wolf selbst.
Welche Gewährleistungsfrist ist vereinbart?
Sollten Sie noch in der Gewährleistung sein, verlangen Sie nach einer letzten Aufforderung zur Nachbesserung die Wandlung.
Dürfte allerdings nicht ohne anwaltliche Hilfe kaum durchsetzbar sein. Und den vollen Kaufpreis gibt es auch nicht zurück, da Sie ja über mehr als drei Jahre ein Nutzen hatten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst