Ich soll im Januar eine Überzahlung meiner Witwenrente bzw. eine Überzahlung von der Arge erhalten haben. Das kann aber nicht hin kommen, da ich erst zum 1.02.2009 das erste Mal die Rente erhalten habe, und zwar rückwirkend für Januar.
Aber wieso rechnen die mir das Geld dann im Januar an, wenn ich das doch da noch gar nicht hatte?
Ich fragte auch bei denen nach, weil das die Zahlung für Januar sei. Ich sagte ihnen, dass ich sie aber erst diesen Monat erhalten habe.
Nach langen hin und her habe ich nun einen Anhörungsbogen erhalten, den ich ausfüllen soll. Klar, habe ja Langeweile.
Desweiteren haben die jetzt erst die Klassenfahrt meinen Sohnes bezahlt. Obwohl er am 16.02.2009 gefahren ist. Zum Glück hat der Leher gesagt, er nimmt ihn mit und legt das aus.
Werde nun damit zum Anwalt gehen müssen, ich sehe es nicht ein, dass so ein Hickack betrieben wird. Wollen nun zum vierten mal meinen Witwenrentenbescheid haben, da soll einer noch durch blicken. Das mit der Überzahlung lasse ich mir nicht gefallen.
Wohngeldantrag soll ich auch ausfüllen, da meine Tochter (aus erster Ehe) von 10 Jahren ja Unterhalt vom Jungendamt bekommt.
Oh, man rennt von einem zum anderen Amt.
Meine Forderung an Agentur für Arbeit Oberhausen:
Bitte erst denken, dann handeln, liebe Arge
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Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt
http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000
Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
ISBN 3-932246-78-0 2009 €10
http://tinyurl.com/leitfaden-alg2