Vor längerer Zeit habe ich einen Gutschein bei GROUPON gekauft. Als ich diesen einlösen wollte, gab es die Firma nicht mehr. Lt. AGB von GROUPON werden in solchen Fällen die Kosten erstattet.
Trotz dreier Anschreiben keine Reaktion von GROUPON. Man hält es also nicht mal für nötig, auf meine Anschreiben zu reagieren. Man will es wohl aussitzen. Habe sofort gekündigt und werde auch in meinem Bekanntenkreis dieses empfehlen.
Bestell-/Kundennummer: Gutschein-Code 992/1267
Meine Forderung an Groupon:
Erstattung des Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 350 Tagen und 15 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
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Die gesetzliche Frist beträgt drei Jahre nach Ausstellung (§ 195 BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres (§ 199 BGB)
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Groupon wurde 2008 gegründet.
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Zeitangaben somit unnötig.
MfG
Geschädigter (Moralisch)
MfG
Inserent