Ich habe im Mai 2011 Badmöbel bestellt. Nach sechs Wochen und noch nicht gelieferter Ware fragten wir mehrmals in den folgenden zwei Monaten telefonisch und schriftlich an, wann die Ware ausgelieferten werden soll.
Man vertröstete uns mehrmals mit "in drei Wochen wird die Ware an Sie ausgeliefert werden". Insgesamt nach einer Wartezeit von vier Monaten, mehrmaligem Anschreiben mit der Mahnung rechtliche Schritte einzuleiten, ging ich zum Anwalt. Auch das Schreiben und die Fristsetzung vom Anwalt kam man nicht nach. Weder Ware noch Geld zurück. Heute sind es mittlerweile schon fünf Monate.
Jetzt wird das ganze vor Gericht gehen.
Bestell-/Kundennummer: 000027
Meine Forderung an Firma Patrick Röhrs Sanitaer und Heizungshandel:
Erstattung von 120 Prozent des Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 350 Tagen und 22 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Sollte es sich nicht um Sondervereinbarungen handeln, hat hier der Verkäufer sicherlich schuldhaft gehandelt.
Er hat somit alle Nebenkosten, Mahnkosten, Zinsen sowie die Kosten eines Ersatzkaufes zu tragen. Daher ist er mit 120% relativ gut bedient, es sei denn, er möchte auch noch Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich bezahlen.
Wem sind die Zinsen für den Betrag für die letzten sechs Monate entgangen?
Wer muss sich Urlaub nehmen und zum Anwalt und zum Gericht gehen?
Noch einmal: 140 Euro mehr als der Kaufpreis, ist das zu viel verlangt? Ich denke, dass reicht nicht einmal ansatzweise!
@ Onkel Theo: Herr und die ganze große Familie Röhrs ist nicht im Ausland!