Ich habe schon viel Negatives mit diesem Stromanbieter erlebt. Jetzt bekomme ich eine Mahnung über 248, 69 EUR, ohne dass ich hierfür eine Rechnung erhalten habe.
Ich fordere Sie auf, mir nun lückenlos sämtliche Rechnungen seit Vertragsbeginn postalisch oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Ist das die neue Masche, um nachträglich an Mahngebühren zu verdienen?
Ich werde Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten gegen die verantwortlichen Hintermänner dieser Stromio Organisation.
Vorsicht vor den Kündigungsfristen, denn ein Jahr mit diesem Anbieter ist mehr als genug. Mit Einschreiben und unberechtigten Mahngebühren wird dieser Vertrag nachträglich richtig teuer.
Bestell-/Kundennummer: 10137406
Meine Forderung an Stromio:
Zusendung sämtlicher Rechnungen seit Vertragsbeginn
Antwort auf die Beschwerde vom 05.11.2011
Sehr geehrter Herr Fietz,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung haben wir am 05.10.2011 postalisch versandt.
Wir erhielten jedoch dieses Schreiben mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück. Dies liegt daran, dass Sie bei Vertragsbeginn in die Verbrauchsstelle neu eingezogen sind und wir als Ihre Postanschrift Ihre vorherige Wohnadresse eingepflegt hatten.
Aus diesem Grund haben wir Ihre Rechnung am 07.10.2011 nochmals per E-Mail versandt.
Wir werden Ihre Jahresverbrauchsabrechnung nochmals per Post versenden und hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben. Wir bitten Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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(z. B. : " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de