In Ihrem Strompreisvergleich geben Sie zum Anbieter "Ökoflex" einen Neukundenbonus bis zu 180 Euro in Verbindung mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten an.
Diese Kombination ist nicht korrekt, da die dahinter stehende Firma Flexstrom den Bonus nicht gewährt, wenn man sich nur zwölf Monate beliefern lässt (7.3. der AGB: ... es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird).
Der Bonus wird also nur gewährt, wenn man praktisch eine Vertragszeit von mindestens 24 Monaten aufrecht erhält. In diesem Fall kann man aber aus Erfahrung davon ausgehen, dass der Tarif nach 12 Monaten kräftig erhöht wird, so dass der Bonusvorteil im zweiten Jahr um ein Vielfaches zunichte gemacht würde.
Meine Forderung an Verivox:
Richtigstellung der Angaben: Der Bonus ist aus der Berechnung heraus zu nehmen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dumm nur, dass Stiftung Warentest keinerlei Gültigkeit mehr hat, da sie oft an der Veräppelung beteiligt sind!
Wie wahr, leider!
Vergessen wollen wir aber auch nicht die vielen TÜV-Labels, mit denen diese Firmen protzen!
Diese Entwicklung auf dem "liberalisierten Markt" wird nur eine Folge haben: früher oder später werden nach und nach die über den Tisch gezogenen Stromio-, Flexstrom- und sonst wie-Kunden zu ihren örtlichen Versorgern zurückkehren. Warum? Einen echten Wettbewerb hat es doch noch nie gegeben.
Vielleicht sollte man sich auch mal fragen, wer eigentlich hinter all diesen dubiosen Firmen steckt. Die Machenschaften all dieser Klitschen kommen doch letztendlich dem Geschäft der großen Anbieter wieder zu gute. Und damit ist die Stromliberalisierung Geschichte! Großen Dank an unsere Volksvertreter. Hoffentlich war die Parteispende ertragreich.
Habe gerade bei Verivox geschaut.
Es ist doch noch immer eine Vorauswahl bei "Tarife mit Vorauskasse berücksichtigen, Tarife mit Kaution berücksichtigen, Einmaligen Bonus in die Gesamtkosten einrechnen" getroffen, um arglose Kunden zu täuschen!
In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011 heißt es:
Zitat:
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!
Steigende Strompreise veranlassen viele Verbraucher, sich über Preisvergleichsseiten im Internet einen billigeren Stromanbieter zu suchen.
Bei der Auswahl des günstigsten Anbieters ist jedoch Vorsicht geboten, wenn in der angezeigten Preisübersicht von einem Bonus die Rede ist, denn oft wird dieser gar nicht gewährt.
Das Berliner Unternehmen FlexStrom zum Beispiel wird oft als billigster Anbieter genannt, weil in den Tarifrechnern der Preis für den Jahresverbrauch unter Abzug eines "Neukundenbonus" oder eines "Aktionsbonus" berechnet wird.
Allerdings kommen diese Boni den Kunden nur zugute, wenn der Vertrag länger als ein Jahr läuft.
Das ergibt sich aus dem Kleingedruckten und ist daher von vielen Verbrauchern übersehen worden. (...)
"Wir werden die künftige Gestaltung des Tarifrechners überprüfen.
Wenn nicht unübersehbar auf die mehr als einjährige Laufzeit, also in der Regel mindestens zwei Jahre, als Voraussetzung für den Bonus hingewiesen wird, werden wir erneut einschreiten.
Außerdem werden wir auch die Betreiber von Preisvergleichsseiten zu entsprechender Transparenz auffordern" kündigt Susanne Nowarra, Juristin in der Verbraucherzentrale an.
"Wichtig ist aber, dass die Verbraucher bei allen günstigen Energieangeboten alles, d. h. jede Fußnote und alles Kleingedruckte (AGB) vollständig lesen. Nur so lässt sich ein böses Erwachen vermeiden." (Ziatende)
www.vz-berlin.de/UNIQ131801726907162/link897761A.html
2) Unsere Beschwerden scheinen etwas zu bewirken - zumindest werden die Beschwerden in den Medien thematisiert:
Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten
Zitat:
"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.
Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO", ..."
www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel - FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!"
Http://www.vz-berlin.de/UNIQ131947837202480/link897771A
Fraglich ist jedoch, warum Flexstrom nur eine abweichende Regelung anbietet, statt gleich die Bonusregelung in den AGB zu ändern, da nur Neukunden vom Bonus profitieren können. Ich frage mich, ob man hier die abweichende Regelung im Laufe des Jahres durch AGB-Änderungen, welche den Bonus wieder ausschließen, zu torpedieren beabsichtigt, um ihn so allen, die den AGB-Änderungen nicht widersprechen, doch noch vorenthalten zu können. Es wäre schon sehr erstaunlich, wenn ein Unternehmen, welches die Bonuszahlungen in der Vergangenheit immer wieder durch die Verwendung unklarer Formulierungen verweigert hat, sich plötzlich so freigebig zeigen sollte.
Geht direkt zum Anbieter, nur so kann man diese Plattform austrocknen, so dass sie vom Markt verschwindet.
Warum ändert dann Flexstrom nicht die AGB, wenn sie jetzt so "kundenfreundlich" sind?
Darf man hier böse Absicht vermuten?
Verivox ist nicht geeignet, objektive Vergleiche anzustellen, und daher dringend abzuraten!
Http://www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx
(Nur schade, dass die Einsicht, dass Flexstrom unseriös ist, so lange gedauert hat und damit viele weitere Kunden in der Zwischenzeit geprellt wurden)
Ich bin gespannt, wann das Schneeballsystem von Flexstrom zusammen bricht. Teldafax lässt grüßen!